07.09.2022: Eckdaten zum Entwurf des Kreishaushalts 2023/2024 vorgestellt

Auswirkungen des Ukraine-Krieges belasten auch Haushalte von Kreis und Kommunen

Oberbergischer Kreis. Im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsverfahrens stellten Landrat Jochen Hagt und Kreisdirektor und Kämmerer Klaus Grootens heute den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der kreisangehörigen Kommunen die Eckpunkte des Entwurfes des Doppelhaushaltes 2023/2024 in einer gemeinsamen Dienstbesprechung vor. Die Kommunen haben nunmehr Gelegenheit, sich zu den Eckpunkten des Entwurfes zu äußern, bevor dieser im Oktober 2022 in den Kreistag eingebracht und den politischen Gremien des Kreises vorgestellt wird.

Landrat Hagt weist darauf hin, dass bereits die Bekämpfung und Folgen der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 bis 2022 beim Oberbergischen Kreis zu Mehraufwendungen und Einnahmeausfällen in einem Umfang von rd. 10 Mio. Euro geführt hätten. Schwerwiegender als dies seien jedoch die finanziellen Folgen des Ukraine-Krieges, der sich u.a. im Hinblick auf die Beschaffung von Energie für die über 80 Liegenschaften des Oberbergischen Kreises, darunter zahlreiche Schulgebäude, Rettungswachen und Dienststellen des Kreises unmittelbar auswirke. Für das Jahr 2023 rechne der Kreis mit kriegsbedingten Zusatzbelastungen in Höhe von rd. 9 Mio. Euro.

In diesem Zusammenhang als positiv zu beurteilen sei, dass die oberbergischen Unternehmen in den vergangenen anderthalb Jahren erhebliche Gewinne erzielen konnten; das Steueraufkommen, welches für den Finanzausgleich des Landes NRW im Jahr 2023 ausschlaggebend sei, sei auch im Landesvergleich sehr hoch. Kehrseite der Medaille ist, dass sowohl die kreisangehörigen Kommunen als auch der Kreis selbst im Jahre 2023 wesentlich geringere Schlüsselzuweisungen erhielten. Der Oberbergische Kreis selbst müsse aufgrund der vergleichsweise hohen Finanzkraft der kreisangehörigen Kommunen zudem 14,8 Mio. Euro mehr an den Landschaftsverband Rheinland weiterleiten, als im Jahr 2022. Daneben sollen in den Entwurf des Haushaltes 2023/2024 Investitionen in den weiteren Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs, Investitionen in die Digitalisierung der Kreisverwaltung und der kreiseigenen Schulen, sowie Investitionen in die Liegenschaftsstruktur des Kreises aufgenommen werden.

Hierzu Landrat Jochen Hagt: „Wir möchten gerade angesichts explodierender Energiekosten die Zentralisierung der Kreisverwaltung in einem funktionalen Verwaltungsgebäude unbedingt weiter vorantreiben. Jeder investierte Euro wird „auf Strecke“ zu Einsparungen führen. Eine Verwaltung in vielen kleinen Gebäuden, darunter Einfamilienhäuser aus den 30er-Jahren, unterzubringen, ist schlichtweg unwirtschaftlich und nicht mehr darstellbar“.

Kreisdirektor Klaus Grootens ergänzt, dass das Verfahren der Haushaltsaufstellung mit dem Tage der Information der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister keinesfalls abgeschlossen sei. „Wir werden insbesondere die Information aus dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW vom vergangenen Montag, das sowohl kriegs- als auch pandemiebedingte Zusatzbelastungen der Kommunen im Wege einer „Isolierung“ im sog. Ergebnisplan „neutralisieren“ wolle, intensiv unter dem Aspekt der konkreten Umsetzung prüfen“ so Grootens. „Möglicherweise fällt die Kreisumlagezahllast der Kommunen dann einige Millionen geringer aus, als wir dies bis zur Information aus dem Ministerium annehmen musste“, so der Kreiskämmerer.  Durch eine insofern erforderliche und angekündigte Gesetzesänderung würden sich Zukunftslasten der nachfolgenden Generationen jedoch vergrößern. Anlass zur „Freude“ ergebe sich aus der Ankündigung des Ministeriums und der Möglichkeit einer Isolierung der ukrainebedingten Kosten demnach nicht.

Wesentliche Eckpunkte des aktuellen Entwurfes (noch) ohne Berücksichtigung der Möglichkeit einer Isolierung kriegs- und pandemiebedingter Mehrkosten (Stand 07.09.2022):

Die Hebesätze der allg. Kreisumlage erhöhen sich von 2022 nach 2023 von 36,7111 % auf 39,5990 % und in 2024 auf 40,3109 % bleiben im Jahr 2023 allerdings unter dem Wert aus der Finanzplanung von 40,9313 %. Insgesamt liegen die Hebesätze der allg. Kreisumlage im Entwurf des Kreishaushalts 2023/2024 noch deutlich unter den Werten von 2011 bis 2018.

Der Hebesatz der Jugendamtsumlage reduziert sich von 2022 nach 2023 von 29,0504 % auf 28,8270 % und steigt im Jahr 2024 auf 30,0510 % an.



Letzte Änderung: 7. September 2022