15.05.2023: Entlastung an die kreisangehörigen Kommunen

Oberbergischer Kreis setzt Haushaltsbegleitbeschluss um und schüttet rd. 1,9 Mio. Euro zur Entlastung an die kreisangehörige Kommunen aus

Oberbergischer Kreis. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hatte Ende 2021 einen Doppelhaushalt für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen. Der Hebesatz für die Landschaftsumlage – die von den Kreisen und kreisfreien Städten an den Landschaftsverband zu zahlen ist - wurde hierbei für das Jahr 2023 auf 16,65% angehoben, da der LVR von stark sinkenden Steuereinnahmen für die Zukunft ausgegangen war.

Nachdem sich die die tatsächliche Entwicklung der Einnahmen beim Landschaftsverband deutlich positiver abzeichnete, hatte der LVR angekündigt, über einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2023 den Hebesatz der Landschaftsumlage um 1 %-Punkt auf 15,65% zu senken. Diese Verbesserung wurde in den Kreishaushalt für 2023 übernommen und führte bereits zu einer Entlastung bei der von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu zahlenden Kreisumlage an den Oberbergischen Kreis.

Landrat Hagt weist darauf hin, dass der Oberbergische Kreis trotz der erfolgten Senkung des Hebesatzes der Landschaftsumlage gemeinsam mit den Nachbarkreisen beim LVR weitere Verbesserungen eingefordert hätten. Angesichts des noch lfd. Haushaltsverfahrens beim LVR hatte der Kreistag mit Beschluss des Kreishaushaltes 2023/2024 daher einen “Haushaltsbegleitbeschluss“ gefasst, der vorsieht, dass eventuelle weitere Verbesserungen aus der Landschaftsumlage unmittelbar an die kreisangehörigen Kommunen weitergeleitet werden sollen.

Nachdem der Hebesatz der Landschaftsumlage für das Jahr 2023 zwischenzeitlich um weitere 0,35 %-Punkte gesenkt wurde, ergeben sich für den Oberbergischen Kreis Entlastungen bei den Zahlbeträgen an den Landschaftsverband in Höhe von rd. 1,9 Mio. Euro.

Kreisdirektor Grootens weist darauf hin, dass der Oberbergische Kreis – wie angekündigt und vom Kreistag beschlossen – diese Verbesserungen zur Entlastung an die kreisangehörigen Kommunen ausschütten werde. Der Kreis stehe hier zu seinem Wort, die Auszahlung erfolge unbürokratisch und zeitnah. Die einzelnen Erstattungsbeträge für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden:

Stadt/Gemeinde Ausschüttungsbetrag: 1.889.741,91 €
Bergneustadt

125.804,92 €

Engelskirchen

127.837,72 €

Gummersbach

393.523,15 €

Hückeswagen

94.451,23 €

Lindlar

117.561,71 €

Marienheide

81.406,99 €

Morsbach

72.513,28 €

Nümbrecht

101.442,22 €

Radevormwald

157.048,54 €

Reichshof

129.188,69 €

Waldbröl

135.650,95 €

Wiehl

197.264,44 €

Wipperfürth

156.048,08 €

Summe Kommunen im Oberbergischer Kreis

1.889.741,91 €

 



Letzte Änderung: 15. Mai 2023