04.09.2023: Kreis erstellt gemeinsam mit den Kommunen einen Leitfaden zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Potenzielle Flächenkonflikte sollen in den Blick genommen werden

Oberbergischer Kreis. Derzeit läuft die Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW zum Ausbau der Erneuerbaren Energien. Der Gesetzgeber beabsichtigt die Flächenkulisse für den Bau von Photovoltaikanlagen im Freiraum zu öffnen. Der Druck auf die knappen Flächen wird damit voraussichtlich wachsen. Die Kommunen sind im Rahmen der Bauleitplanung für die Flächenausweisung zuständig. Um die Bedarfe der unterschiedlichen Akteure zu berücksichtigen, erarbeitet der Oberbergische Kreis gemeinsam mit den Kommunen einen Leitfaden im Rahmen eines Dialogprozesses. So soll eine geeignete Standortwahl für die Anlagen erleichtert werden. Der Leitfaden soll den kommunalen Entscheidungsträgern Anfang des nächsten Jahres vorliegen.

„Grundsätzlich sollte dem Bau von Dach-PV-Anlagen der Vorzug gegeben werden, bevor diese in der freien Landschaft errichtet werden. Da das Interesse an Photovoltaik-Freiflächenanlagen aber voranschreitet, sollen die Bedürfnisse aller von und mit der Landschaft arbeitenden Akteure beachtet werden. Deshalb finden Fachgespräche mit den verschiedenen Gruppen statt. Potenzielle Flächenkonflikte sollen im Dialogprozess in den Blick genommen werden und ein größtmöglicher Konsens aller Akteure gefunden werden. Daraus können Empfehlungen für den Leitfaden erarbeitet werden", sagt Landrat Jochen Hagt. Der Dialogprozess wird von einer Steuerungsgruppe begleitet. Sie besteht aus kommunalen Vertretern aus dem Nordkreis, dem Südkreis sowie der Kreismitte.  Zusätzlich wurde ein Planungsbüro zur fachlichen Unterstützung beauftragt.

"Im Oberbergischen Kreis haben die Landwirte einen hohen Pachtanteil bei landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Pachten, die für die Energiegewinnung gezahlt werden, sind in der Regel höher, als übliche Pachten für die landwirtschaftliche Nutzung. Infolge dessen könnten langjährige Pachtverträge durch die Flächeneigentümerinnen und -eigentümer aufgekündigt werden und landwirtschaftliche Betriebe in Schwierigkeiten geraten", erklärt Frank Herhaus, Dezernent für Planung, Regionalentwicklung und Umwelt. Weiterhin ist eine Öffnung der Landschaft für PV-Freiflächenanlagen für benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete im Entwurf des Landesentwicklungsplanes NRW vorgesehen. Diese Flächen umfassen einen Großteil des Oberbergischen Kreises. Aus naturschutzfachlicher Sicht ist die Nutzung dieser Flächen für bauliche Anlagen teilweise schwierig, da gerade ein Teil dieser Flächen für die Biodiversität sehr wertvoll sind. Neben landwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Belangen sollten ebenfalls Belange der kommunalen Planung, der Energie-Infrastruktur, der Forstwirtschaft, des Denkmalschutzes sowie des Tourismus mitgedacht werden, um langfristig geeignete Standorte zu finden.



Letzte Änderung: 04. September 2023