23.10.2023: Ausbruch der Blauzungenkrankheit in NRW

Das Veterinäramt und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises informiert.

Oberbergischer Kreis. Nachdem Anfang September in den Niederlanden die ersten Fälle der Blauzungenkrankheit, hervorgerufen durch das Blauzungenvirus (BTV) Serotyp 3, in vier Schafhaltungen nachgewiesen wurden, hat sich die Infektionen rasant ausgebreitet. Mittlerweile wurden von den niederländischen Behörden 616 Fälle mit klinischen Symptomen und 1020 Fälle mit positiven Laboruntersuchungen gemeldet.

Am 12.10.23 erfolgte der Nachweis des Blauzungenvirus erstmals in Deutschland, in einem Schafbestand in Kleve. Damit hat NRW den BTV-Freiheitsstatus verloren. Alle anderen Bundesländer gelten zzt. noch als BTV frei. Der Verlust des Freiheitsstatus hat weitreichende Einschränkungen beim Handel zur Folge. Innerhalb NRW gelten derzeit keine Verbringungsbeschränkungen für Tiere empfänglicher Arten.

Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte, meist akut verlaufende Krankheit der Rinder, Schafe und Ziegen. Neuweltkameliden (u.a. Lamas, Alpakas) und Wildwiederkäuer sind ebenfalls empfänglich.

Die Krankheit wird von Gnitzen, blutsaugenden Mücken von Tier zu Tier übertragen und auf diesem Wege weiterverbreitet. Neben Tierverlusten verursacht die Blauzungenkrankheit hohe wirtschaftliche Einbußen der betroffenen Betriebe durch Produktionsausfälle und bestehende Handelsrestriktionen. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich.

Ein zugelassener Impfstoff gegen den BTV Serotyp-3 steht bisher nicht zu Verfügung.

Das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises appelliert an die Halter und Halterinnen von empfänglichen Tierarten, insbesondere Rindern, Schafen und Ziegen, ihre Tiere genau zu beobachten und bei Krankheitssymptomen, die auf eine Blauzungeninfektion hindeuten, das zuständige Veterinäramt zu informieren, damit die notwendigen Laboruntersuchungen unmittelbar eingeleitet werden können.

Die Krankheitsanzeichen bei Rindern sind z.B. Entzündungen der Zitzenhaut und der Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien mit Bläschenbildung und Ablösungen der Schleimhäute insbesondere an Zunge, Maul und Kronsaum. Beim Schaf sind die Krankheitszeichen gravierender als beim Rind.

Die Bedingungen, unter denen Tieren aus NRW in Bestände in andere Bundesländer und/oder andere Mitgliedstaaten der EU verbracht werden können, werden aktuell auf Bundesebene abgestimmt. Für die Niederlande und Belgien sind bereits Regelungen getroffen worden.

Weitere Informationen finden sie auf der Homepage des OBK unter www.obk.de/blauzungenkrankheit.

Fragen zur Blauzungenkrankheit beantwortet das Veterinäramt unter der Telefonnummer 02261 88-3903.



Letzte Änderung: 23. Oktober 2023