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25.01.2024: Bundestag beschließt neues Einbürgerungsrecht
Die Einbürgerungsbehörde des Oberbergischen Kreises weist im Zusammenhang mit den am 19.01.24 im Bundestag beschlossenen Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht auf Folgendes hin.
Oberbergischer Kreis. Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts tritt erst drei Monate nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Dies wird voraussichtlich Anfang Mai 2024 sein.
Die kommenden Rechtsänderungen werden nun zeitnah von der Einbürgerungsbehörde des Oberbergischen Kreises inhaltlich detailliert aufgearbeitet und rechtzeitig vor Inkrafttreten auf der Internetseite unter www.obk.de/einbuergerung einsehbar sein.
Bis dahin wird darum gebeten, von Rückfragen zum geänderten Einbürgerungsrecht abzusehen damit die bereits gestellten und aktuell noch in einer erheblichen Anzahl vorliegenden Einbürgerungsanträge abschließend bearbeitet werden können.
Die beschlossenen Neuerungen sehen u.a. vor, dass Ausländer und Ausländerinnen mit einem qualifizierten Aufenthaltsrecht künftig nach fünf Jahren anstatt nach bisher acht Jahren eingebürgert werden können. Besonders gut integrierte Menschen sollen nach drei Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten können. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sollen automatisch den deutschen Pass erhalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Auch die doppelte Staatsbürgerschaft wird mit dem Gesetz möglich.
Voraussetzung für eine Einbürgerung ist, dass die Person den Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten kann. Es wurden jedoch Ausnahmen unter anderem für Ausländer und Ausländerinnen der Gastarbeiter-Generation sowie deren Ehegatten vereinbart.
Letzte Änderung: 25. Januar 2024