24.03.2025: Oberbergischer Kreis stellt weiterhin Fördergelder für Dörfer bereit

Mit der Förderrichtlinie Oberbergische Dörfer stehen 50.000 Euro für Dorfentwicklung bereit

Oberbergischer Kreis. Dorfgemeinschaften und eingetragene Dorfvereine können für Ideen und Projekte eine einmalige finanzielle Unterstützung beim Oberbergischen Kreis beantragen. Hierfür wurde die Richtlinie zur Förderung von Vorhaben des ehrenamtlichen Engagements in den Dörfern des Oberbergischen Kreises (Förderrichtlinie Oberbergische Dörfer) aktualisiert.

Zuvor hatte der Kreistag des Oberbergischen Kreises im Kreishaushalt 2025 eine Summe in Höhe von 50.000 € für die Dorfentwicklung bereitgestellt. So möchten Politik und Verwaltung erneut das vielfältige ehrenamtliche Engagement in den mehr als 1.440 Dörfern und Siedlungsgemeinschaften im Oberbergischen Kreis fördern.

Seit 2022 wurden bereits 45 Projekte erfolgreich mit den bewilligten Mitteln gefördert und umgesetzt.

„Ich freue mich, dass der Oberbergische Kreis inzwischen von der Bezirksregierung Köln die Haushaltsgenehmigung für den Haushalt 2025/2026 erhalten hat und die Dörfer weiterhin über die Förderrichtlinie unterstützen kann, denn die Dorfgemeinschaften setzen viel Arbeit, Zeit und Kraft ein, um ihre Dörfer lebens- und liebenswert zu erhalten und weiterzuentwickeln. Die vielfältigen Maßnahmen, die bereits erfolgreich in vielen Dörfern mit den bereitgestellten Geldern verwirklicht worden sind, bestätigen uns darin", sagt Kreiskämmerer und Kreisdirektor Klaus Grootens.

Kreisdirektor Klaus Grootens begrüßt, dass über die Förderrichtlinie Oberbergische Dörfer weitere 50.000 Euro für die Dorfentwicklung bereitstehen. (Foto: OBK)
Kreisdirektor Klaus Grootens begrüßt, dass über die Förderrichtlinie Oberbergische Dörfer weitere 50.000 Euro für die Dorfentwicklung bereitstehen. (Foto: OBK)

„Mit der „Förderrichtlinie Oberbergische Dörfer“ hilft der Oberbergische Kreis konkret engagierten Dorfgemeinschaften, denen bislang die nötigen finanziellen Mittel fehlen, ihre Projekte vor Ort umzusetzen“, sagt Frank Herhaus, Planungsdezernent des Oberbergischen Kreises. „Unsere Dörfer werden vor allem durch ehrenamtliches Engagement gestaltet und somit zukunftsfähig gemacht.“

Zur Spielplatzerweiterung hat die Dorfgemeinschaft Nosbach, Gemeinde Reichshof, 
in 2024 Fördermittel für die Kletterpyramide erhalten. (Foto: OBK)
Zur Spielplatzerweiterung hat die Dorfgemeinschaft Nosbach, Gemeinde Reichshof,
in 2024 Fördermittel für die Kletterpyramide erhalten. (Foto: OBK)

Die Anträge auf eine mögliche Förderung müssen bis zum 30.04.2025 schriftlich beim Dorfservice Oberberg eingehen. Alle bewilligten Vorhaben erhalten eine Förderung in Höhe von 80% der Gesamtkosten. Um eine möglichst hohe Anzahl an Projekten zu unterstützen, werden bei einem geplanten Projekt förderfähige Gesamtausgaben von 500 Euro bis maximal 5.000 Euro berücksichtigt. Nach der Bewilligung müssen die geplanten Vorhaben bis zum 15.11.2025 erfolgreich umgesetzt werden.

Für interessierten Dorfgemeinschaften steht Markus Klein, Dorfservice Oberberg, Telefon 02261 88-6131, E-Mail markus.klein@obk.de zur Verfügung. Ausführliche Informationen zur „Förderrichtlinie Oberbergische Dörfer“ stehen auf www.obk.de/fod  bereit. 



Letzte Änderung: 24. März 2025