Auftaktveranstaltung "Nachhaltigkeitsbericht - Was sollte ich jetzt tun?"
Nachhaltigkeitsbericht im Blick
Datum und Uhrzeit
Montag, den 08.04.2024, 15:30 Uhr
Ort
:metabolon, Am Berkebach, 51789 Lindlar
Informationen zur Veranstaltung
Seit letztem Jahr sehen sich Unternehmen zunehmend mit Begriffen wie „Nachhaltigkeitsberichterstattung“, „ESG-Reporting“ oder „CSRD-Berichtspflicht“ konfrontiert. Nachdem auf EU-Ebene Anfang des Jahres 2023 die sogenannte „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) in Kraft getreten ist, haben sich viele Unternehmen bereits mit der Thematik auseinandergesetzt, doch viele Fragen sind noch immer ungeklärt.
Zunächst sind die Unternehmen betroffen, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
- Bilanzsumme ab 25 Mio. Euro
- Nettoumsatzerlöse ab 50 Mio. Euro
- Ab 250 Mitarbeitenden
Aber auch kleinere Unternehmen, die diese Kriterien nicht aufweisen, sind in vielen Fällen von der CSRD-Berichtspflicht indirekt betroffen. Der Grund: Viele von ihnen sind Bestandteil der Lieferketten von berichtspflichtigen Unternehmen, sodass diese entlang ihrer Lieferkette entsprechende Daten erheben müssen.
Die CSRD-Berichtspflicht bietet den betroffenen Unternehmen die Chance, das eigene Handeln auf Nachhaltigkeit zu untersuchen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Andererseits erfordert eine solche Nachhaltigkeitsberichterstattung viele Ressourcen und aufgrund der Kurzfristigkeit der Richtlinie noch zahlreiche Fragen offen.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird die betroffenen Unternehmen also lange begleiten.
Die Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises hat gemeinsam mit der Rheinisch-Bergischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (RBW) die neue Formatreihe „Nachhaltigkeitsbericht im Blick“ entwickelt, um die betroffenen Unternehmen in den jeweiligen Kreisgebieten auf diesem Weg zu unterstützen. Zukünftig werden sowohl Präsenz- als auch Onlineformate und Handreichungen angeboten.
Die Auftaktveranstaltungen der Formatreihe finden in Präsenz am 8. April 2024 im Oberbergischen Kreis und am 15.04.2024 im Rheinisch-Bergischen Kreis statt. Hinweis: An beiden Nachmittagen erwartet Sie das gleiche Programm! Im Rahmen dieser Veranstaltungen werden u. a. folgende Fragen beantwortet:
- Was bedeutet die Richtlinie für mein Unternehmen?
- Welche Unternehmen sind konkret betroffen?
- Wie sieht meine Betroffenheit durch die Lieferkette aus?
- Ab wann müssen wir berichten?
- Was sind erste Schritte, die ich tun kann?
- Wie kann ich als Grundlage meine CO2-Bilanzierung erstellen?
- Wie haben Unternehmen bisher ihren Nachhaltigkeitsbericht erstellt?
Agenda
15:30 – 15:35 | Begrüßung
Pauline Rothstein, Wirtschaftsförderung Oberberg
Lisa Bartkowiak, Rheinisch-Bergische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
15:35 – 16:35 | Impulsvortrag Nachhaltigkeitsberichterstattung
Thomas Bernhardt, dhpg Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater GmbH & Co. KG
16:40 – 17:10 | CO2-Bilanzierung als Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Dr. Nicole Freiberger, Effizienz-Agentur NRW
17:15 – 17:45 | Moderierte Runde: Einblicke in die Praxis
17:45 – 18:00 | Ausblick & Schlussworte
Pauline Rothstein, Wirtschaftsförderung Oberberg
Lisa Bartkowiak, Rheinisch-Bergische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
Ab 18:00 | Networking mit Imbiss
Zudem wird vorgestellt, welche Unterstützungsangebote im Rahmen der Formatreihe den Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
Nutzen Sie die Gelegenheit – seien Sie vom Start unserer Formatreihe an mit dabei und nutzen Sie unser Unterstützungsangebot!
Anmeldung bei: Pauline Rothstein, Wirtschaftsförderung Oberbergischer Kreis
Telefon 02261 88-6807 oder pauline.rothstein@oag-obk.de
Was ist noch wichtig zu wissen?
Die Teilnahme an der Auftaktveranstaltung ist kostenfrei.
Für die Veranstaltung am 15. April 2024 im Rheinisch-Bergischen Kreis können Sie sich hier anmelden.
Hinweis: An beiden Nachmittagen erwartet Sie das gleiche Programm!
Fotohinweis
Während der Veranstaltung werden Fotos erstellt, die für die Dokumentation und Nachberichterstattung verwendet werden. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Aufnahmen, die während der Veranstaltung gemacht werden, ohne Vergütungsanspruch für diese Zwecke verwendet werden dürfen.
Veranstalter
Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises gemeinsam mit der Rheinisch-Bergischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft (RBW)
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