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Jugendleitercard
Was ist eine Jugendleiter-Card?
Die Jugendleiter-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.
Voraussetzungen für den Erwerb einer Jugendleiter-Card
Um die Juleica online beantragen zu können, muss
- eine Jugendleiterausbildung nach den Richtlinien von NRW absolviert worden sein.
- Die Jugendleiterinnen und Jugendleiter müssen eine ausreichende praktische und theoretische Qualifizierung für ihre Aufgabe erhalten haben und in der Lage sein, verantwortlich Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten, z.B. eine Gruppe zu leiten.
- die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung (9 Stunden) bescheinigt werden.
- eine tatsächliche (ehrenamtliche) Tätigkeit in der Jugendarbeit bei einem öffentlichen oder freien Träger nachgewiesen werden.
- das 16. Lebensjahr vollendet worden sein.
- In besonders vom Träger begründeten Fällen kann die Card auch für Jugendleiterinnen und Jugendleiter, die erst 15 Jahre alt sind, ausgestellt werden.
- In besonders vom Träger begründeten Fällen kann die Card auch für Jugendleiterinnen und Jugendleiter, die erst 15 Jahre alt sind, ausgestellt werden.
Für das Online-Verfahren wird außerdem
- eine E-Mail-Adresse und
- ein digitales Portrait-Foto benötigt.
Hier erhalten Sie ausführliche Erläuterungen zum Online-Verfahren.
Jugendleiterschulungen/ Auffrischungsveranstaltungen
Das Kreisjugendamt bietet jedes Jahr eine Jugendleiterschulung an. Teilnehmen können interessierte Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene, die ehrenamtlich mit Kinder- und Jugendlichen arbeiten (z.B. Organisation von regelmäßig stattfindenden Gruppenstunden und Ferienfreizeiten). Da freie Träger eigene Schulungen anbieten sollen, richtet sich dieses Angebot vorrangig an Mitarbeiter, die in kommunalen Einrichtungen oder bei Trägern ohne Anbindung an einem Spitzenverband tätig sind.
Jugendleiter, die eine Jugendleitercard besitzen, müssen sich regelmäßig fortbilden. Daher bietet das Kreisjugendamt auch Auffrischungsveranstaltungen an. Diese Treffen finden in unregelmäßigen Abständen statt.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Jörg Brück
Telefon: 02261 88-5156
Fax: 02261 88-972-5156
E-Mail: jugendpflege@obk.de
Letzte Änderung: 18. November 2024