22.05.2024: Gesundheitsamt informiert über Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen für den Einschuljahrgang 2023/2024

Sachstand Frühförderung auf der Agenda im Ausschuss für Gesundheit und Notfallvorsorge

Oberbergischer Kreis. 

Die Schuleingangsuntersuchung ist eine Pflichtuntersuchung für alle Kinder, die im kommenden Schuljahr schulpflichtig werden (§§ 54 SchulG NRW und §12 ÖGDG NRW) und wird durch das Gesundheitsamt durchgeführt. Die Schuleingangsuntersuchung dient dazu, die Gesundheit und den Entwicklungsstand der Kinder im Hinblick auf die Anforderungen des Schulbesuches einzuschätzen (§1AO-GS). Für den Untersuchungsablauf werden einheitliche Standards vom Landeszentrum für Gesundheit NRW empfohlen. Am Ende der Einschulsaison erfolgt pflichtgemäß ein anonymisierter Export der Untersuchungsdaten an das Landeszentrum für Gesundheit in NRW mit anschließender Auswertung. Hieraus ergeben sich wichtige Erkenntnisse zu gesundheitlichen Bedarfen, wodurch eine gezielte Planung von Präventionsprojekten möglich wird.

Im Ausschuss für Gesundheit und Notfallvorsorge wurden nun die Ergebnisse des Einschuljahrgangs 2023/2024 vorgestellt und diskutiert.

In diesem Untersuchungszeitraum erhielten insgesamt 2.996 Kinder eine Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt.

Schwimmfähigkeit und Mitgliedschaft im Sportverein: Nach Elternangaben konnten 22% der untersuchten Kinder schwimmen (Seepferdchen-Abzeichen), während der Großteil (76%) zu dem Untersuchungszeitraum nicht schwimmen konnte. 53% der untersuchten Vorschulkinder waren nach Angaben der Eltern Mitglied im Sportverein.

Körpergewicht: Bezüglich des Körpergewichtes gibt es keine signifikante Zunahme der Adipositas im OBK seit 2019. Dennoch waren 2023/2024 3% der untersuchten Kinder adipös, 5% galten als übergewichtig.

Körperkoordination:  Eine gute Körperkoordination und die damit verbundene körperliche Aktivität spiegelt die motorische Leistung, steht im Zusammenhang mit kognitiven Fähigkeiten im Vorschulalter und ist darüber hinaus sehr wichtig für die psychosoziale Entwicklung. Der Anteil der gut entwickelten Körperkoordination ist im Jahresvergleich 2019/2020 zu 2023/2024 annähernd stabil geblieben. Es kam jedoch zu einer deutlichen Verschlechterung innerhalb der insgesamt 20% Kinder mit auffälliger Körperkoordination. Darin gab es eine besorgniserregende Verschiebung aus dem grenzwertigen zum therapiebedürftigen Bereich.

Visuomotorik: Die Visuomotorik umfasst als „Hand-Auge-Koordination“ – das Erkennen und Zeichnen von vorgegebenen Formen. Sie ist wichtig für das Erlernen von Lesen und Schreiben. Im Einschuljahrgang 2023/2024 kam es insgesamt zu einer Zunahme von auffälligen Werten in der Visuomotorik. Bei den Jungen war die Verschlechterung in der Hand-Auge-Koordination noch stärker zu beobachten als bei den Mädchen.

Sprachliche Entwicklung: Die sichere Beherrschung der Sprache ist eine Voraussetzung für den Schulerfolg und die soziale Teilhabe. 16% der Vorschulkinder im Einschuljahrgang 2023/2024 befanden sich in Behandlung wegen einer Auffälligkeit in der Sprachentwicklung. Zusätzlich wurde bei weiteren 10% eine medizinisch-therapeutische Abklärung empfohlen.

Nach Angaben der Eltern beträgt der Anteil der Kinder, mit denen in den ersten vier Jahren überwiegend eine andere Sprache als Deutsch gesprochen wurde 31%. Von diesen Kindern mit anderer Erstsprache hatten 38% keine ausreichenden Deutschkenntnisse, 25% sprachen flüssig Deutsch, aber mit erheblichen Fehlern und 37% sprachen mit nur leichten Fehlern oder fehlerfrei Deutsch. Für eine gute sprachliche Entwicklung ist der Erwerb einer korrekten Muttersprache sehr wichtig. Um Kenntnisse der deutschen Sprache zu fördern wird ein regelmäßiger Kitabesuch empfohlen.

Weitere Untersuchungen des Gesundheitsamtes im Schuljahr 2022/23 waren 1330 Kinder, welche aus dem Ausland zugezogen sind, sogenannte „Seiteneinsteigeruntersuchungen“ sowie 139 weitere Gutachten nach dem Schulgesetz NRW.

Die Daten stellen spezifischen Themen aus den Schuleingangsuntersuchungen im Oberbergischen Kreis dar. Es ist geplant kleinräumige Datenanalysen in interessierten Kommunen vorzustellen und mit den jeweiligen verantwortlichen Akteuren vor Ort zu diskutieren.

Die Analysedaten können z.B. als Grundlage für die Planung von Präventionsprojekten und zur Erfolgskontrolle von laufenden Maßnahmen genutzt werden. Im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung ist ein Monitoring über die nächsten Jahre möglich unter anderem, um beispielsweise die gesundheitlichen Bedarfe in der postpandemischen Entwicklung von Kindern im Vorschulalter weiter zu beobachten.



Letzte Änderung: 21. Mai 2024