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Vogelgrippe/Geflügelpest
Veterinäramt des Oberbergischen Kreises ruft zu erhöhter Vorsicht auf
Die Zahl der Vogelgrippefälle in Deutschland steigt aktuell sehr schnell.
Im Wildvogelbereich, insbesondere Kraniche sind betroffen, kommt es zu vermehrten Nachweisen des hochansteckenden aviären Influenzavirus. Inzwischen sind auch Hausgeflügelbestände deutschlandweit betroffen. Das Ansteckungsrisiko für Menschen ist laut dem Friedrich -Löffler-Institut (FLI) gering.
Das Vogelgrippevirus ist mittlerweile dauerhaft in der Wildvogelpopulation in Europa vorhanden. Eine Gefahr stellt die Einschleppung des Virus durch Zugvögel dar. Ein Eintrag in Hausgeflügelbestände kann durch direkten oder indirekten Kontakt mit infizierten Wildvögeln erfolgen.
Die Vogelgrippe ist anzeigepflichtig und sehr ansteckend. Sie kann beim Hausgeflügel zu schweren Krankheitsverläufen bis hin zu Todesfällen führen. Im Herbst und Winter begünstigen die niedrigen Temperaturen das Überleben der Vogelgrippeviren und können in der kalten Jahreszeit zu sich schnell ausbreitenden Seuchenzügen führen.
Im Oberbergischen Kreis gibt es bisher keinen Nachweis der hochpathogenen aviären Influenza.
Das Veterinäramt empfiehlt den Geflügelhaltern dringend auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zu achten, um die Vögel vor einem möglichen Erregereintrag zu schützen.
Was man jetzt schon tun kann:
- Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden sollte. Es darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere verwendet werden.
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sollte für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
- Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist eine tierärztliche Untersuchung durch den Hoftierarzt vorgeschrieben.
- Jede Geflügelhaltung, auch Hobby- und Kleinsthaltungen, ist dem zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen zu melden.
- Werden an einem Ort tote oder verhaltensauffällige Wildvögel aufgefunden, sollte das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises benachrichtigt werden. Die toten Tiere sollten nicht angefasst werden.
Meldungen über die Tierfunde nimmt das Veterinäramt unter der Tel.Nr.: 02261 88-3903 oder über amt39@obk.de entgegen.
Aktuelle Pressemitteilung des Oberbergischen Kreises (27.10.2025)
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Fragen und Antworten
Das ist die Geflügelpest
Die Geflügelpest (Aviäre Influenza, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt) ist eine besonders schwer verlaufende Krankheit bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch stark krankmachende (= hoch pathogene) Influenzaviren des Typs H5 und H7 verursacht wird. Es gibt noch andere Typen, die nicht solch eine starke krankmachende Wirkung besitzen, sogenannte niedrig pathogene Influenzaviren. Wildwasservögel können den Erreger in sich tragen, erkranken aber oft nicht. Daher bilden sie ein natürliches Virusreservoir für die Erreger. Hausgeflügel, wie z. B. Hühner, Puten, Perlhühner, Hausenten und Gänse, Pfauen, Strauße, Emus und Nandus. Viele Wildvögel, vor allem Wasservögel, wie Wildenten, Wildgänse, Schwäne, Möwen, Greifvögel sowie auch Fasane, Rebhühner und Wachteln sind empfänglich für die Geflügelpest. Wildgeflügel (insbesondere Wildenten) kann als Reservoir des Virus betrachtet werden. Diese Tiere sind Virusträger, ohne selber zu erkranken.

Symptome der Geflügelpest
Das Virus kann aus einem leicht oder schwer krankmachenden Typ bestehen. Typische Symptome sind Atemnot, Abgeschlagenheit, Flüssigkeitsansammlungen an der Kopfregion, Durchfall, Abfall der Eiproduktion und Blauverfärbung der Haut.
Die Geflügelpest ist hochansteckend. Die Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Auftreten der Symptome) beträgt einige Stunden bis zu 21 Tagen. Die Seuche kann danach schnell verlaufen und endet meist tödlich, die Sterblichkeit kann über 90% betragen. Treten in kleineren Geflügelhaltungen bis zu 100 Tieren innerhalb von 24 Stunden mindestens 3 Todesfälle auf, ist das ein deutlicher Hinweis auf Geflügelpest.
Welche Maßnahmen ergreift das Veterinäramt, wenn im Kreisgebiet der Ausbruch der Geflügelpest festgestellt wird?
Um den Seuchenbestand wird zunächst eine Schutzzone (früher Sperrbezirk) mit einem Radius von mindestens drei Kilometern eingerichtet. In den Geflügelhaltungen innerhalb dieser Schutzzone werden weitere Untersuchungen durchgeführt. Darüber hinaus wird mit einem Radius von mindestens zehn Kilometer um den Seuchenbestand eine Überwachungszone (früher "Beobachtungsgebiet") eingerichtet. In diesen Sperrzonen gilt eine Aufstallungspflicht für alle empfänglichen Vögel. Weitere Maßnahmen wie eine optimierte Hygiene, Desinfektionsmaßnahmen und Betretungsverbote haben das Ziel, die Geflügelbestände vor einem Eintrag von Geflügelpest zu schützen und eine Verschleppung des Virus aus dem Seuchengebiet durch Tierkontakte, indirekten Kontakt über Personen, Transportbehälter, Verpackungsmaterial, Eierkartons oder Einstreu zu verhindern.
Die genaue Lage der beiden genannten Zonen sowie alle in den Sperrzonen angeordneten Schutzmaßnahmen werden zeitnah in einer tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung veröffentlicht, welche dann auch auf der Internetseite des Oberbergischen Kreises unter www.obk.de/oeffbek eingesehen werden kann.
Ist die Geflügelpest eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und welche Ansteckungsrisiken gibt es?
Die Geflügelpest ist eine Tierseuche, die bisher äußerst selten und nur unter bestimmten Bedingungen vom Tier auf den Menschen übergehen kann. Eine Weiterverbreitung von Mensch zu Mensch wurde bisher nicht beobachtet.
Allerdings kann dies möglich werden, wenn das Virus seine Eigenschaften ändert und vor allem bei einer hohen Viruslast, wie sie in von Geflügelpest betroffenen Geflügelhaltungen zu erwarten ist. Bei Verdacht auf Geflügelpest sollte beim Betreten der Ställe Mundschutz und Schutzbrille getragen werden.
Zu Wildvögeln hat man im Normalfall keinen engen Kontakt. Es besteht eine äußerst geringe Möglichkeit, dass der menschliche Organismus gleichzeitig eine Infektion mit einer menschlichen Grippe und dem Virus der Geflügelpest abwehren muss und sich aus beiden Viren ein neues gefährliches Virus bilden kann.
Darf ich weiter Geflügelfleisch essen?
Ja. Bei einer küchenüblichen Zubereitung, d. h. einer Erhitzung über 75° C besteht für den Verbraucher keine Gefahr. Beim Umgang mit rohem und gefrorenem Geflügelfleisch sollten die allgemeinen Hygienerichtlinien eingehalten werden, so z.B.:
- Tiefgefrorenes Geflügel zum Auftauen auspacken.
- Auftauflüssigkeit wegschütten.
- Aufgetautes Geflügelfleisch sollte nicht mit anderen Lebensmitteln in Berührung kommen.
- Gründliche Reinigung der Geräte und Schneideunterlagen bevor sie für andere Lebensmittel genutzt werden.
- Zwischendurch gründliche Reinigung des Arbeitsplatzes und der Hände.
Besteht eine Gefahr für Hunde und Katzen?
Laut dem Friedrich-Löffler-Institut können sich Katzen infizieren und auch erkranken. Allerdings sind in Deutschland, trotz der vielen Wildvogelfälle-nach 2006 keine Fälle bekannt geworden. Katzen sollten, soweit möglich, von toten Wildvögeln ferngehalten werden.
Hunde sind kaum empfänglich, trotzdem sollten sie in entsprechenden Gebieten(Sperrzonen)an der Leine bleiben, um Kontakt zu toten Wildvögeln zu vermeiden.
Was mache ich, wenn ich einen toten Vogel finde?
Generell sollten tote oder kranke Vögel nicht angefasst oder mitgenommen werden. Insbesondere bei totem Wassergeflügel wie Enten, Gänse, Schwänen und Möwen ist Vorsicht geboten. Aber nicht jeder tote Vogel muss an Geflügelpest verendet sein. Zum Kreislauf der Natur gehört auch der natürliche Tod der Tiere, und so ist nach langen Wintern die Vogelsterblichkeit erhöht. Beim Fund von mehreren gleichzeitig erkrankten oder toten Vögeln bitte das Veterinäramt, das Ordnungsamt oder die Polizei benachrichtigen.
Tote Wildvögel können zu den üblichen Öffnungszeiten beim Veterinäramt abgegeben werden.
Was ist zu tun, wenn man mit toten oder kranken Vögeln bzw. deren Kot in Berührung gekommen ist?
Es sollten die Hände gründlich mit Wasser und Seife gewaschen werden und verschmutzte Kleidungsstücke in der Waschmaschine gereinigt werden. Das Risiko, an Vogelgrippe zu erkranken ist äußerst gering, bei Auftreten von Grippesymptomen sollte sofort ärztlicher Rat eingeholt werden.
Darf mein Kind die Feder eines Vogels aufheben oder ist das gefährlich?
Vogelfedern können mit Kot verschmutzt sein und sollten im Allgemeinen nicht mit bloßen Händen berührt und in den Mund genommen werden. Falls Kinder dennoch mit Vogelfedern spielen, ist anschließend auf gründliches Händewaschen zu achten.

Wie gefährlich ist das Geflügelpestvirus für Kanarienvögel, Wellensittiche und andere Hausvögel?
Diese Vögel sind zwar grundsätzlich empfänglich, wenn sie jedoch nur im Haus gehalten werden, besteht keine Gefahr.
Was ist bei der Reinigung von mit Vogelkot verschmutzten Oberflächen zu beachten?
Bei großen Flächen sollte auf jeden Fall eine Staubentwicklung, z.B. durch Kehren oder Bürsten vermieden werden. Auf den Einsatz von Hochdruckreinigern sollte ebenfalls verzichtet werden, da Staub und Kot durch den Druck erstmal weiter verteilt werden. Wenn die Flächen nicht anders gereinigt werden können, mit Schutzmaske und Gummihandschuhen arbeiten. Arbeitskleidung sollte danach gründlich gereinigt werden (Seifenlösung oder Waschmaschine). Bei Hautkontakt mit Vogelkot die Haut gründlich mit Wasser und Seife reinigen.
Ist das Füttern von Vögeln gefährlich?
Singvögel gehören nicht zu den hauptsächlich empfänglichen Vogelarten für Geflügelpest. Wird gefüttert, sollte man auf jeden Fall den direkten Kontakt mit Kot vermeiden. Wichtig danach ist die Händereinigung mit Seife. Die Futterstelle sollte in regelmäßigen Abständen gereinigt werden und immer sauber gehalten werden.
Darf ich Wildvögel wie Enten und Schwäne noch füttern?
Auf Grund der unklaren Verbreitungswege der Geflügelpestviren unter den Wildvögeln sollten Enten und Schwäne in den Parks und Grünanlagen nicht gefüttert werden. Außerdem wird das Wasser in kleineren Anlagen schnell verschmutzt und die Tiere verlernen, sich selber um das Futter zu kümmern.
Kann ich mich impfen lassen oder gibt es Medikamente?
Eine herkömmliche Grippeimpfung gegen die „echte Grippe“ schützt nicht gegen die sogenannte Vogelgrippe. Eine Grippeimpfung verhindert lediglich die Kombination von Influenzaviren der Vögel mit menschlichen Viren, falls ein Mensch mit einer Grippeerkrankung Kontakt mit erkranktem Geflügel hat.
Es gibt Medikamente zur Behandlung einer Infektion mit Influenzaviren, sogenannte „Neuraminidasehemmer“. Sie helfen gegen die normale Grippe und auch gegen die Infektion mit dem Vogelinfluenzavirus.
Ich bin Halterin oder Halter und habe weitere Frage. Wo bekomme ich Antworten?
Unter der Telefonnummer 02261 88-3903 und über amt39@obk.de werden Fragen zur Geflügelpest beantwortet.
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Downloads und Links
- Aktuelle Informationen sowie Karten zum Ausbreitungsgebiet erhalten Sie auf den Seiten des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI).
- FAQ des Friedrich-Löffler-Institus
- Merkblatt zur Geflügelpest/Vogelgrippe des FLI
- Checkliste zur Vermeidung der Einschleppung (FLI)
- Aktuelle Pressemitteilung des Oberbergischen Kreises (27.10.2025)
Letzte Änderung: 28. Oktober 2025

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