Grundstück gesucht! Für Rettungswache Radevormwald.

Aufruf zur Suche von potenziellen Grundstücken für den Neubau einer Rettungswache in Radevormwald (formlose Interessenbekundung).

 

Der Oberbergische Kreis (OBK) sucht Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die über ein geeignetes Grundstück verfügen und bereit sind, dieses für den Neubau einer Rettungswache zur Verfügung zu stellen.

Die Eigentümerinnen und Eigentümer werden eingeladen, sich zu melden, wenn sie an der Veräußerung ihres Grundstücks an den OBK interessiert sind.

 

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1. Projekt

 

Der Oberbergische Kreis ist nach dem Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen Träger des Rettungsdienstes und der Rettungswachen. Als Träger des Rettungsdienstes ist der OBK verpflichtet, eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransportes sicherzustellen.

Um die Hilfsfristen aus dem Rettungsdienstbedarfsplans zu erfüllen, wird der OBK die Zahl der Rettungswachenstandorte erhöhen. Eine der neuen Rettungswachen soll dazu in Radevormwald errichtet werden.

Für diesen Neubau sucht der OBK ein passendes Grundstück.

Das Grundstück sollte nachstehende Parameter erfüllen, um nachfolgend als geeignet eingestuft werden zu können.

 

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2. Lage des Grundstücks

 

Das Grundstück muss aus einsatzbedingten Gründen innerhalb des rot markierten Bereiches in der Stadt Radevormwald gelegen sein:

Kartenansicht Grundstück Rettungswache. (Screenhot: OBK, Karte: Google)
Für Vergrößerung bitte das Foto anklicken.


Die Lage an einer leistungsfähigen Erschließungsstraße sowie eine gute Anbindung an die B229 sind Voraussetzungen für eine Eignung des Grundstücks zu dem vom OBK verfolgten Zweck.

 

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3. Größe des Grundstücks

 

Das Grundstück sollte möglichst mindestens 3.500 m² groß sein, damit das erforderliche Bauvolumen auf dem Grundstück realisiert werden kann.

 

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4. Interessenbekundung bis zum 15.06.2025 und weiteres Vorgehen

 

Der OBK bittet Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, entsprechende Interessenbekundungen bis spätestens 15.06.2025 formlos (Nennung des Grundstückseigentümers /der Grundstückeigentümerin und des Flurstücks genügt) einzureichen bei:

 

Oberbergischer Kreis
Dezernat V - Bauen | Geoinformation | Kultur
Herr Felix Ammann
Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach


E-Mail: felix.ammann@obk.de
Telefon: 02261 88-7002

oder

Oberbergischer Kreis
Amt für Immobilienwirtschaft
Herr Arndt Reichold
Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach

E-Mail: arndt.reichold@obk.de
Telefon: 02261 88-2301

 

Nach Sichtung aller etwaigen Interessenbekundungen wird der OBK von den interessierten Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer ggf. nähere Informationen zu ihrem jeweiligen Grundstück erbitten, um die Eignung der Grundstücke für den Neubau der Rettungswache zu prüfen. Anschließend wird der OBK mit Eigentümerinnen und Eigentümern, deren Grundstück grundsätzlich in Betracht kommt, in Gespräche eintreten.

Nach Ablauf der Frist zur Interessenbekundung wird der OBK davon ausgehen, dass keine (weiteren) Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer bereit sind, ein geeignetes Grundstück für den Neubau einer Rettungswache zur Verfügung zu stellen.

 

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Letzte Änderung: 24. April 2025