Grundstück gesucht! Für Rettungswache Engelskirchen.

Aufruf zur Suche von potenziellen Grundstücken für den Neubau einer Rettungswache in Engelskirchen (formlose Interessenbekundung).

 

Der Oberbergische Kreis sucht Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen, die über ein geeignetes Grundstück verfügen und bereit sind, dieses für den Neubau einer Rettungswache zur Verfügung zu stellen. Die Eigentümer und Eigentümerinnen werden eingeladen, sich zu melden, wenn sie interessiert sind zu verhandeln über

  • die Veräußerung ihres Grundstücks an den Oberbergischen Kreis (bevorzugte Variante) und/oder

für den Fall, dass ein geeignetes Grundstück zwar vorhanden ist, der Eigentümer oder die Eigentümerin aber zu einer Veräußerung des Grundstücks nicht bereit ist, wird als nachrangige Variante ein Investorenmodell zugelassen:

  • ihre Bereitschaft, als Investor aufzutreten und ihr Grundstück nach den Anforderungen des Oberbergische Kreises zu bebauen und anschließend an diesen zu vermieten oder zu veräußern. Einzelheiten sind im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens zu klären.

 

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1. Projekt

 

Der Oberbergische Kreis ist nach dem Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen Träger des Rettungsdienstes und der Rettungswachen. Als Träger des Rettungsdienstes ist der Oberbergische Kreis verpflichtet, eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransportes sicherzustellen.

Um die Hilfsfristen aus dem Rettungsdienstbedarfsplans zu erfüllen, wird der Oberbergische Kreis die Zahl der Rettungswachenstandorte erhöhen. Eine der neuen Rettungswachen soll dazu in Engelskirchen errichtet werden.

Für diesen Neubau sucht der Oberbergische Kreis ein passendes Grundstück.

Das Grundstück sollte nachstehende Parameter erfüllen, um nachfolgend als geeignet eingestuft werden zu können:

 

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2. Lage des Grundstücks

 

Das Grundstück muss aus einsatzbedingten Gründen in der Gemeinde Engelskirchen, Ortsteil Hardt oder angrenzend gelegen sein:

Kartenansicht Grundstück Rettungswache. (Screenhot: OBK, Karte: Google)
     Für Vergrößerung bitte anklicken.
 



Die Lage an einer Hauptverkehrsstraße sowie eine gute Anbindung an die L136 sind Voraussetzungen für eine Eignung des Grundstücks zu dem vom Oberbergische Kreis verfolgten Zweck. Grundstücke, welche baurechtlich nicht im Außenbereich liegen werden bevorzugt.

 

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3. Größe des Grundstücks

 

Das Grundstück sollte möglichst ca. 3.400 bis 3.600 m² groß sein, damit das erforderliche Bauvolumen auf dem Grundstück realisiert werden kann.

 

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4. Interessenbekundung und weiteres Vorgehen

 

Sowohl reine Grundstücksverkäufe an den Oberbergische Kreis als auch ein Auftreten des Grundstückseigentümer bzw. der Grundstückseigentümerin selbst als Investor oder Investorin kommen in Betracht.

Der Oberbergische Kreis bittet Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen, entsprechende Interessenbekundungen bis

spätestens 13.01.2025

formlos (Nennung des Grundstückseigentümers bzw. der Grundstückseigentümerin und des Flurstücks genügt) einzureichen bei:

Oberbergischer Kreis
Amt für Immobilienwirtschaft
Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach

E-Mail: arndt.reichold@obk.de
Telefon: 02261 88-2301

 

Nach Sichtung aller etwaigen Interessenbekundungen wird der Oberbergische Kreis von den interessierten Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen ggf. nähere Informationen zu ihrem jeweiligen Grundstück erbitten, um die Eignung der Grundstücke für den Neubau der Rettungswache zu prüfen. Anschließend wird der Oberbergische Kreis mit Eigentümern und Eigentümerinnen, deren Grundstück grundsätzlich in Betracht kommt, in Gespräche eintreten.

Der Oberbergische Kreis weist darauf hin, dass er bei Lösungen, die über einen reinen Grundstücksverkauf hinausgehen, ggf. verpflichtet ist, ein vergaberechtliches Ausschreibungsverfahren durchzu­führen.

Nach Ablauf der Frist zur Interessenbekundung wird der Oberbergische Kreis davon ausgehen, dass keine (weiteren) Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen bereit sind, ein geeignetes Grundstück für den Neubau einer Rettungswache zur Verfügung zu stellen.

 

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Letzte Änderung: 18. November 2024