Ombudsperson

 

Das Wohn- und Teilhabegesetz NRW (§16 WTG NRW) gibt Kreisen und kreisfreie Städte seit 2023 die Möglichkeit sogenannte „Ombudspersonen“ zu bestellen.

Diese ehrenamtlich tätigen Personen vermitteln bei Problemen zwischen den Dienstleistenden und den Nutzerinnen und Nutzern von Pflege- bzw. Betreuungsangeboten.

Der Oberbergische Kreis hat Herrn Volker Stute zur Ombudsperson ernannt.

Sie sind unzufrieden mit der Art der Betreuung, der Verwaltung der Barbeträge oder Abläufen in der Einrichtung ? Bei der Betreuung und Pflege von älteren Menschen oder Menschen mit Behinderungen gibt es immer wieder Situationen, die zu Unstimmigkeiten oder Konflikten zwischen den Betroffenen und den Einrichtungen führen können. Um diese unbürokratisch zu schlichten oder gar nicht erst aufkommen zu lassen, gibt es die sogenannte „Ombudsperson“.

Unparteiisch und unabhängig vermittelt sie bei allen Meinungsverschiedenheiten, Problemen und Nöten im Zusammenhang mit Betreuungs- und Pflegeangeboten.

Die Ombudsperson arbeitet ehrenamtlich und kann von allen Betroffenen bzw. deren Angehörigen angesprochen werden, um sie bei Beschwerden, Anliegen und Fragen zu unterstützen.

Die bestellte Ombudsperson vermittelt bei Problemen und Konflikten, die Pflege- und Betreuungseinrichtungen im Oberbergischen Kreis betreffen.

Dazu zählen

  • Pflegeeinrichtungen für ältere und/oder pflegebedürftige Menschen
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (besondere Wohnformen)
  • Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen
  • Teilstationäre Angebote (z. B. Tagespflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflegeeinrichtungen)
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Die Ombudsperson vermittelt zum Beispiel bei folgenden Themen:

  • Art und Weise der Pflege, Betreuung und medizinischen Versorgung
  • Unterkunft, Verpflegung und Verwaltung der Barbeträge
  • hauswirtschaftliche Versorgung
  • Vertragsangelegenheiten inkl. Abrechnung
  • Probleme zwischen Dienstleistern und Nutzerinnen und Nutzern

 

__________________________

 

Vermitteln statt streiten – Die Ombudsperson hilft:


Damit die Ombudsperson tätig werden darf, muss sie von der betroffenen Nutzerin oder dem Nutzer bzw. deren gesetzlichen rechtsgeschäftlichen Vertretung beauftragt werden. Nur dann darf sie in der Einrichtung auch Einblick in die persönlichen Daten der Betroffenen nehmen.

Die Kontaktaufnahme ist telefonisch oder per Email möglich.

Tel.: 02261/88-5065

Email: ombudsperson-obk@gmx.de

 

__________________________

 



Letzte Änderung: 15. April 2026