Erklärung zur Barrierefreiheit
Öffentliche Stelle / Geltungsbereich
Oberbergischer Kreis
Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Landesgesetze zu barrierefreier Informationstechnik verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen BITV.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt www.obk.de.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?
Diese Erklärung wurde am 28.10.2024 erstellt bzw. überarbeitet.
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt / Diese Anwendung ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der aktuellen BITV erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit aktueller BITV
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
Barriere: Hauptnavigation
- Beschreibung: Die Hauptnavigation ist nicht vollständig nutzbar für Vorlesesoftware.
- Maßnahmen: Statusrückmeldung darüber, ob das Menü auf- oder zugeklappt ist, wird korrigiert.
- Zeitplan: Behebung in 2025
Barriere: Kartendarstellung
- Beschreibung: Das Kartenmaterial ist nicht vollständig nutzbar für Vorlesesoftware und Tastaturbedienbarkeit.
- Maßnahmen: Identifizierung als Karte wird für Screenreader ergänzt.
Tastaturbedienung in der Karte wird ermöglicht.
Einträge unter den Karten werden mit dem jeweiligen Pin auf der Karte verknüpft.
- Zeitplan: Behebung in 2025
Barriere: Dokumente
- Beschreibung: Die als Download bereitgestellten Dokumente und Fotos des Oberbergischen Kreises sind nicht immer barrierearm. Dies betrifft vor allem Organigramme, Broschüren, Leitfäden, Berichte, Protokolle und ähnliche Schriftstücke.
- Maßnahmen: Schulung der Dienstkräfte und Bereitstellung der Technik, um barrierearme Dokumente zur Verfügung zu stellen.
- Zeitplan: Behebung in 2025
- Alternative: Alternativ werden Ansprechpersonen und Kontaktdaten angeboten.
Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?
Kontakt zur Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden.
Link zum Kontaktformular
Hier finden Sie weitere Informationen zur Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
Letzte Änderung: 28. Oktober 2024