Betreuungsbehörde

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Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Kreisjugendamt
- Betreuungsbehörde -
Am Wiedenhof 15
51643 Gummersbach

 

Wenn eine Volljährige Person ihre persönlichen Angelegenheiten, zum Beispiel die Vertretung bei Behörden, die Krankenversicherungsangelegenheiten oder die Einwilligung in eine ärztliche Behandlung, wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht selber erledigen kann, kann ihr durch das Betreuungsgericht auf Antrag oder von Amts wegen ein rechtlicher Betreuer bzw. eine rechtliche Betreuerin zur Seite gestellt werden.

Dabei prüft das Gericht, für welche Lebensbereiche eine rechtliche Betreuung erforderlich ist. In diesem Verfahren ist die Betreuungsstelle – oder auch „Betreuungsbehörde“ – in der Regel beteiligt und ermittelt für das Gericht.
 

Achtung:
Der Begriff der "Vormundschaft" oder "Entmündigung" ist mit dem im Jahr 1992 in Kraft getretenen Betreuungsrecht für Erwachsene abgeschafft. Seitdem kann eine Volljährige Person nicht mehr entmündigt werden. Vielmehr bleibt sie auch bei bestehender rechtlicher Betreuung geschäftsfähig.
Somit ist der rechtliche Betreuer bzw. die rechtliche Betreuerin bei den zu regelnden Aufgaben sowohl beratend als auch unterstützend tätig.



Die wichtigsten Aufgaben der Betreuungsstelle im Überblick:

  • Information und Beratung im Vorfeld von Betreuungseinrichtungen
  • Auf Anordnung der Gerichte:
    • Ermittlung von Sachverhalten und Stellungnahmen in Betreuungsverfahren
    • Feststellung der Eignung und Vorschlag geeigneter Personen als Betreuer
  • Gewinnung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer
  • Einführung und Fortbildung von Betreuern
  • Beratung von freiberuflichen Betreuern und Betreuungsvereinen
  • Förderung von Vorsorgevollmachten Logo PDF-Datei

 

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Letzte Änderung: 07. Juni 2024