Kreisjugendamt

 

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Hilfe bundesweit:

 

Für Kinder und Jugendliche
 

Für Erwachsene
 

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Kontakt zum Kreisjugendamt:


Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Kreisjugendamt
Am Wiedenhof 5
51643 Gummersbach

Telefon: 02261 88-5198
Fax: 02261 88-5100
E-Mail: kreisjugendamt@obk.de

Bei einer Mitteilung über eine mögliche Gefährdung eines Kindes wählen Sie bitte die Telefonnummer: 
02261 88-5200

 

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Was macht das Kreisjugendamt?


Das Kreisjugendamt unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. Dabei setzt es auf vorbeugende, familienunterstützende Angebote, die dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen.

Das Aufgabenspektrum reicht von der Organisation einer qualitätsvollen Kinderbetreuung über die Erziehungsberatung und den Schutz des Kindeswohls bis hin zur Förderung von Augeboten für Jugendliche und zur Schaffung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt.

An das Kreisjugendamt kann sich alle Personen wenden, insbesondere auch Kinder und Jugendliche, wenn sie Probleme haben oder in Notsituationen sind. 

 

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Zuständigkeitsbereich Kreisjugendamt:

Karte des Oberbergischen Kreis mit den gekennzeichneten neun Kommunen, für die das Jugendamt des Kreises zuständig ist.


Das Kreisjugendamt des Oberbergischen Kreises nimmt die Aufgaben des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe für insgesamt ca. 160.000 Einwohnerinnen und Einwohner in neun Städten und Gemeinden wahr.

Dies sind folgende oberbergische Kommunen:
 

  • Bergneustadt
  • Engelskirchen
  • Hückeswagen
  • Lindlar
  • Marienheide
  • Morsbach
  • Nümbrecht
  • Reichshof
  • Waldbröl


Die Adoptionsvermittlungsstelle ist darüber hinaus auch zuständig für die Städte Gummersbach, Wiehl, Wipperfürth und Radevormwald.


In den Städten Gummersbach, Radevormwald, Wiehl und Wipperfürth bestehen eigene Jugendämter!

 

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Verfahrenslotse im Oberbergischen Kreis

 

Der Verfahrenslotse des Oberbergischen Kreises berät und begleitet junge Menschen mit (drohender) Behinderung im Alter von 0 bis 27 Jahren und deren Familien zu möglichen Leistungsansprüchen.

Sie erhalten eine leicht zugängliche und freiwillige Unterstützung, um sich im System der Jugend- und Eingliederungshilfe zurechtzufinden. Gemeinsam erfassen wir Ihre Anliegen und Bedarfe, um passgenaue Hilfen zu finden. Von 0 bis 27 kann vieles dabei sein: Frühförderung, KiTa- und Schulbegleitung, Hilfsmittel, Freizeitangebote, erster Arbeitsmarkt und vieles mehr.

Der Verfahrenslotse informiert zudem über Rechte und Ansprüche und zeigt Ihnen, wie Sie diese wahrnehmen können. Das Angebot richtet sich an alle junge Menschen und Familien, welche im Einzugsgebiet des Oberbergisches Kreises wohnen. Die Stadtjugendämter (Gummersbach, Wiehl, Wipperfürth und Radevormwald) haben eigene Verfahrenslotsen, die bei Bedarf vermittelt werden können. Die Beratung ist unabhängig, kostenlos und vertraulich. Die Rechtsgrundlage der Stelle bildet der §10b SGB XIII.

Ihr Weg zu uns: Telefonisch, per Mail, persönlich im Büro in der Gummersbacher Innenstadt oder bei Ihnen zu Hause.

Kontakt:

Nick Grahnert

Hindenburgstr. 21-25
51643 Gummersbach
Telefon: 02261 88-5254
Fax: 02261 88-972-5254

E-Mail: verfahrenslotse@obk.de   

 

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Info-Flyer:

Flyerauswahl Kreisjugendamt

 

 

 

Weitere Info-Flyer erhalten Sie auf den Internetseiten zu den jeweiligen Bereichen (siehe Navigation links). 

 

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Zahlen, Daten, Fakten:


Das Kreisjugendamt erstellt alle zwei Jahre einen Jahresbericht. Die Jahresberichte liefern Informationen zu den einzelnen Aufgabengebieten des Kreisjugendamtes und geben einen Überblick über aktuelle Entwicklungen in der Jugendhilfe. 

Jahresbericht 2017
Jahresbericht 2019 
Jahresbericht 2021
Jahresbericht 2023

 

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Letzte Änderung: 15. November 2024