Kreistag und Ausschüsse

Die Kreise haben im Rahmen ihres gesetzlich festgelegten Aufgabenbereichs das Recht zur Selbstverwaltung. Dieses ist durch das Grundgesetz garantiert.

Die Kreistagsmitglieder werden im Rahmen der Kommunalwahlen alle fünf Jahre unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Die Kreisordnung verpflichtet sie, ihre Arbeit zum Wohle des Kreises zu erfüllen. Vorsitzender des Kreistages ist der zeitgleich gewählte hauptamtliche Landrat.

Die Abgeordneten kommen ihrem Mandat nicht nur im Kreistag, der üblicherweise vier Mal im Jahr zusammentritt, sondern auch im Kreisausschuss, in verschiedenen Fachausschüssen und Beiräten des Kreises nach. Daneben werden Mandatsträger als Interessenvertreter des Kreises auch in Gremien anderer Organisationen, an denen der Kreis beteiligt ist, entsandt.

 

Boxlogo Kreistagsinformationssystem. (Foto: ©MichaelJBerlin - stock.adobe.com [M])

 

Informationen zum Kreistag

Über die nebenstehenden Links erhalten Sie Informationen zum Kreistag des Oberbergischen Kreises, seinen Ausschüssen, den Kreistagsmitgliedern u.v.m.

 

 

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Letzte Änderung: 19. Februar 2024