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Verkehrsregelung und -lenkung
Stand: 10.08.2026, 17:00 Uhr
IT-Störung: Service-Einschränkungen in der Kreisverwaltung sind weiterhin möglich!
Von den aktuellen Einschränkungen sind insbesondere Besucherinnen und Besucher des Straßenverkehrsamts betroffen.
Bürgerinnen und Bürger, die dort morgen (Dienstag, 11.08.2026) einen Termin vorgemerkt haben, sollten sich vorher auf der Internetseite www.obk.de zum aktuellen Stand erkundigen.
Personen, deren Termine im Straßenverkehrsamt heute (Montag, 10.08.2026) aufgrund der Störung entfallen sind, können morgen (Dienstag, 11.08.2026) ohne Termin ins Straßenverkehrsamt kommen. Ein Nachweis über den ursprünglichen Termin ist erforderlich. Auch diese Personen sollten sich vorab auf www.obk.de zum aktuellen Stand erkundigen. Mögliche Wartezeiten sind bitte einzuplanen.
Die Durchführung von Online-Dienstleistungen über das i-Kfz-Portal unter www.obk.de/ikfz ist nach aktuellem Stand möglich!
Die zuständigen Stellen arbeiten mit Hochdruck an der schnellstmöglichen Behebung der Störung. Ursache für die Verbindungsprobleme ist nach derzeitigen Erkenntnissen eine defekte Richtfunkantenne, die repariert oder ausgetauscht werden muss. Sobald der reguläre Betrieb wieder aufgenommen werden kann, informiert der Oberbergische Kreis darüber.
Der Zutritt zum Straßenverkehrsamt wird nur nach vorheriger Terminvereinbarung gewährt!
Bitte klären Sie telefonisch ab, ob eine persönliche Vorspache für Ihr Anliegen erforderlich ist. Gegegebenfalls erfolgt dann auch bereits die Terminfestlegung.
Gerne können Sie Ihr Anliegen auch per E-Mail vortragen. Wir setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.
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Kontakt zur Verkehrsregelung und -lenkung:
Telefon: 02261 88-3638
E-Mail: amt36.verkehrssicherung@obk.de
Bitte nutzen Sie das Online-Kontaktformular.
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Bitte wählen Sie unter den folgenden Anliegen im Serviceportal:
Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu verschiedenen Fragen rund um die Themen Verkehrsregelung, Verkehrslenkung, Güterverkehr, Ausnahmegenehmigungen und gewerbliche Personenbeförderung.
- Anordnung von Fahrtenbüchern
- Arbeitsstellen im Straßenraum (Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum)
- Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen
- Ausnahmegenehmigung vom Sonntags- und Feiertagsverbot
- Ausnahmegenehmigung von Halteverboten
- Durchführung von Umzügen ( z.B. Sankt Martin)
- Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr
- Fahrerbescheinigung
- gewerblicher Personenbeförderungsverkehr mit Taxen und Mietwagen
- Großraum-/Schwertransporte und Ausnahmegenehmigungen
- Handwerkerparkausweis
- Transport gefährlicher Güter - Fahrwegbestimmung -
- Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen
- Verkehrszeichen und Verkehrsregelungen
Letzte Änderung: 10. August 2026

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