Ombudsperson

 

Das Wohn- und Teilhabegesetz NRW (§16 WTG NRW) gibt Kreisen und kreisfreie Städte seit 2023 die Möglichkeit sogenannte „Ombudspersonen“ zu bestellen.

Diese ehrenamtlich tätigen Personen vermitteln bei Problemen zwischen den Dienstleistenden und den Nutzerinnen und Nutzern von Pflege- bzw. Betreuungsangeboten.

Der Oberbergische Kreis bestellte Herrn Georg Ziganke als Ombudsperson für das Kreisgebiet. Herr Ziganke steht für Sie als Nutzerin oder Nutzer einer Betreuungseinrichtung im Oberbergischen Kreis und/oder Ihre Angehörigen zur Verfügung.

 

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Vermitteln statt streiten – Die Ombudsperson hilft:

 

Damit die Ombudsperson tätig werden darf, muss sie von der betroffenen Nutzerin oder dem Nutzer bzw. deren gesetzlichen rechtsgeschäftlichen Vertretung beauftragt werden. Nur dann darf sie in der Einrichtung auch Einblick in die persönlichen Daten der Betroffenen nehmen.

 

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Kontakt:


Wenn Sie Unterstützung der ehrenamtlichen Ombudsperson für den Oberbergischen Kreis benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt auf:

Herr Georg Ziganke
Telefon: 0171/3538272
E-Mail: ombudsperson-obk@gmx.de

 

Info-Flyer zur oberbergischen Ombudsperson

 

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Letzte Änderung: 16. September 2024