Blauzungenkrankheit

 

Stand: 28.11.2025

Im vergangenen Jahr hat das Blauzungenvirus vom Serotyp 3 (BTV-3) in Nordrhein-Westfalen und auch in anderen Bundesländern für massive Ausbrüchen gesorgt. Auch im Oberbergische Kreis waren viele Tierhaltungen betroffen.

Aktuell wurde der Nachweis der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) bei einer Kuh im Eifelkreis-Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz vom Friedrich–Loeffler-Institut (FLI) amtlich bestätigt.

Von der rund um den Ausbruchsbetrieb gebildeten Restriktionszone mit einem Radius von 150 km sind auf nordrhein-westfälischem Gebiet fast der gesamte Regierungsbezirk Köln und südliche Teile des Regierungsbezirkes Düsseldorf betroffen. Auch Teile des Oberbergischen Kreises liegen in der Restriktionszone.

Das Friedrich-Löffler-Institut hat hierzu eine interaktive Karte erstellt.

Schafe (Foto: obk)

Für empfängliche Tiere aus diesen Gebieten sind zusätzliche Verbringungsbedingungen im Hinblick auf BTV-8 zu erfüllen.
 

 

Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE NRW).

Dort finden sich die aktuell geltenden Verbringungsbeschränkungen sowie die für das Verbringen von Tieren empfänglicher Arten zu verwendenden Vordrucke.

 

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Impfungen


Eine Impfung gegen BTV-8 wird empfohlen, ebenso die Fortführung der Impfungen gegen BTV-3, um Tierleid und wirtschaftliche Verluste zu vermeiden.

 

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Allgemeine Informationen zu der Tierseuche


Die Blauzungenkrankheit wird nicht von Tier zu Tier, sondern von infizierten Stechmücken, sogenannte Gnitzen, auf Wiederkäuer übertragen. Die aktuelle Witterung begünstigt die Aktivität der Stechmücken nicht.

Für die Infektion mit dem Bluetongue-Virus (BTV) sind Wiederkäuer wie Rinder, Schafe, Ziegen, Wildwiederkäuer und Kameliden empfänglich.

Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen völlig ungefährlich.

Die Tiere reagieren mit unterschiedlich starken Symptomen auf die Infektion. Typische Symptome sind erhöhte Körpertemperatur, Apathie, vermehrter Speichelfluss mit Schaumbildung vor dem Maul und Lahmheit. Bei tragenden Tieren kann die Krankheit zum Abort führen. Die namensgebende Schwellung und Verfärbung der Zunge ist sehr selten und nur bei hochempfänglichen Schafrassen zu erwarten.

Halter von empfänglichen Tieren müssen ihren Tierbestand unbedingt - falls noch nicht geschehen - bei der Tierseuchenkasse melden. Alle Halter von empfänglichen Tierarten, insbesondere Rindern, Schafen und Ziegen, sind aufgefordert, ihre Tiere genau zu beobachten und bei Krankheitssymptomen, die auf eine Infektion mit BTV hindeuten, den zuständigen Hoftierarzt zur Abklärung hinzuzuziehen. Der Hoftierarzt zeigt, nach der Untersuchung der Tiere, den Verdacht auf die Blauzungenkrankheit beim Veterinäramt an.

Zur Abklärung werden Blutproben entnommen und im Landeslabor untersucht.

Gegen BTV-8 stehen gut wirksame und zugelassene Impfstoffe zur Verfügung. Um die Tiere vor schweren klinischen Erkrankungen zu schützen und um Handelshemmnisse zu vermeiden, wird daher empfohlen, empfängliche Tiere gegen BTV-8 impfen zu lassen.

Zu beachten ist außerdem, dass der Serotyp 3 des Virus nach wie vor im gesamten Bundesgebiet präsent ist. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen empfiehlt daher dringend, die Impfungen gegen BTV-3 bei empfänglichen Tiere fortzuführen, um unnötiges Tierleid zu verhindern und Tierverluste zu minimieren. Sowohl Grundimmunisierungen als auch Wiederholungsimpfungen bereits im letzten Jahr geimpfter Tiere sollten spätestens im Mai abgeschlossen sein.

Bei speziellen Fragen zur Impfung sollten Halterinnen und Halter ihre Hoftierärztinnen und Hoftierärzte kontaktieren.

Informationen zu Beihilfen finden Sie auf der Homepage der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen.

 

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Ansprechpersonen

 


Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Dr. Wehrle zur Verfügung.

Herr Dr. Wehrle

Tierärztlicher Dienst
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Stahlstraße Hausnummer:5
51645 Ort:Gummersbach

Telefon: 02261 88-3919
E-Mail: amt39.05@obk.de 
 

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Weiterführende Links

 



Letzte Änderung: 28. November 2025