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Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl
Bundestagswahl am 27. September 2009
Die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag ist durch Anordnung des Bundespräsidenten vom 4. Januar 2009 auf den 27. September 2009 festgesetzt worden.
Die Wahlen sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Das heißt alle Wahlberechtigten können unabhängig von ethnischer Herkunft, Sprache, Geschlecht, Religion, Besitz oder politischer Überzeugung, wählen und gewählt werden (=allgemein). Dies geschieht in einer direkten Wahl der Abgeordneten - nicht über Wahlmänner oder -gremien (=unmittelbar). Hierbei können sich die Wählerinnen und Wähler ohne jeden Druck oder Zwang zwischen mehreren Personen oder Parteien mit unterschiedlichen politischen Programmen entscheiden (=frei). Jede Stimme hat das gleiche Gewicht (=gleich). Durch die Abgabe in eine Wahlurne ist nicht feststellbar, wie der Einzelne gewählt hat (=geheim).
Letzte Änderung: 21. September 2009