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Satzungsänderung des Wasserbeschaffungsverbandes Hermesdorf
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Änderung der Satzung des Wasserbeschaffungsverbandes Hermesdorf |
Die Versammlung des Wasserbeschaffungsverbandes Hermesdorf hat in seiner Sitzung vom 02.06.2007 folgende Satzungsänderungen beschlossen:
§ 24 Abs. 4 der Satzung wird wie folgt geändert und neu gefasst:
(4a)
Die Einnahmen des Verbandes dürfen nur verwendet werden, um die Ausgaben des Verbandes zu bestreiten, Verbindlichkeiten abzudecken und Rücklagen für die Verbandsausgaben anzusammeln.
(4b)
Darüber hinaus dürfen Überschüsse aus der Tätigkeit des Verbandes, die kurz- und mittelfristig nicht zur Erfüllung der Aufgaben des Verbandes benötigt werden, nur für gemeinnützige Zwecke i.S.d. Abgabenordnung (AO) zum Wohle der Bürger von Hermesdorf verwendet werden. Die Höhe der zu diesen Zwecken freigegebenen Mittel muss immer nach Prüfung des Einzelfalls im Vorstand des WBV für jeden Einzelfall durch Mehrheitsbeschluss der Verbandsversammlung vor Freigabe der Mittel festgelegt werden.
Mittel des Verbandes dürfen nur für genau definierte Maßnahmen zweckgebunden verwendet werden.
Gemäß § 58 Abs. 2 des Wasserverbandsgesetzes vom 12.02.1991 in der zur Zeit gültigen Fassung wird hiermit die Satzungsänderung aufsichtsbehördlich genehmigt.
Aktenzeichen: 67 36 10-44-3B2
Gummersbach, den 21.06.2007
Der Landrat als
Untere staatliche Verwaltungsbehörde
Hagen Jobi