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Umgestaltung des Ufers am Ülpebach
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Umgestaltung des Ufers am Ülpebach in Wiehl-Bielstein auf einer Länge von 125 m |
Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Umgestaltung des Ufers am Ülpebach auf einer Länge von 125 m in Wiehl-Bielstein im Bereich der neu errichteten Häuser 1 - 7 gem. § 31 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist ein Vorhaben mit geringer Größe (oder Leistung) und es sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten gem. § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung-UVPG vom 25.06.2005 (BGBl. I. S. 1757, 2797) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I. S. 3316) in Verbindung mit den in der Anlage 2 (z § 1) aufgeführten Kriterien des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Landes Nordrhein-Westfalen UVP NRW am 29.04.1992 (GV. NRW. S. 175) zuletzt geändert am 04.05.2004 (GV. NRW. S. 259/SGV. NRW. 2129) zu erwarten.Auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird daher verzichtet.
Gemäß des Gesetzes zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie und weiteren EG-Richtlinien zum Umweltschutz vom 27.07.2001 ist die Entscheidung, auf die UVP zu verzichten, bekannt zu geben.
Gummersbach, den 06.07. 2007
In Vertretung
gez.
Jochen Hagt
Allgemeiner Vertreter