- Aktuelles
- Aktuelle Medienmeldungen
- Ausschreibungen
- Blutspendetermine
- Hilfe für die Ukraine
- Karriere beim OBK
- Kurz-Links
- Einbürgerung
- Grundstücksuche Rettungswache
- Öffentliche Zustellungen
- Öffentliche Bekanntmachungen
- Pressemitteilungen
- Sitzungskalender
- Soziale Medien
- Veranstaltungskalender
- EXTRANET Personalamt (Passwortschutz)
- Anliegen
- Der Kreis, Verwaltung & Politik
- Schule & Bildung
- Gesellschaft, Ehrenamt & Integration
- Gesundheit, Soziales & Pflege
- Karriere beim OBK
- Kinder, Jugend & Familie
- Kultur & Tourismus
- Mobilität & Straßenverkehr
- Planen, Bauen, Umwelt
- Wirtschaftsförderung
- Notfall-Info
- Impressum
Öffentlichkeitsbeteiligung zur 15. Änderung des Regionalplanes
option1
Bezirksregierung Köln AZ 32/61.6.2-2.11-15 |
Köln, den 11.08.2008 |
15. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln,
Teilabschnitt Region Köln
– Gewerbliche Nachnutzung der Zentraldeponie (ZD) Leppe, Gemeinde Lindlar –
Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 13. Sitzung am 13.06.2008 unter Tagesordnungspunkt 12 das o.g. Regionalplanänderungsverfahren gemäß Sitzungsvorlage eingeleitet (vgl. § 20 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW).
Gemäß § 14 Abs. 3 LPlG NRW (i.V. mit § 7 (6) Satz 1 ROG und Artikel 6 RL 2001/42/EG) wird hiermit der Öffentlichkeit und den öffentlichen Stellen Gelegenheit gegeben, zu der 15. Änderung des Regionalplanes des Regierungsbezirks Köln Stellung zu nehmen.
Die 15. Änderung des Regionalplanes umfasst:
- Räumlich
Teile der Gemeinde Lindlar
Änderungsbereich der 15. Planänderung
© Topografische Karten, Land NRW | Stand: Juli 2008 |
- Sachlich
die Darstellung eines Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches (GIB) mit der Zweckbindung Kreislaufwirtschaft. Die Änderung des Regionalplanes ist notwendig, da die Gemeinde Lindlar und der Bergische Abfallwirtschaftsverband (BAV), beabsichtigen, die Zentraldeponie Leppe der gewerblichen Nutzung `Stoffumwandlung und Ressourcenwirtschaft in Verbindung mit zweckgebundenem Gewerbe´ zuzuführen.
Die Sitzungsvorlage des Regionalrates sowie die Verfahrensunterlage sind zur weiteren Information in das Internet eingestellt worden und stehen auf den Internetseiten der Bezirksregierung Köln unter folgenden Adressen zur Verfügung:
Sitzungsvorlage des Regionalrates
http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/gremien/regionalrat/sitzungen_regionalrat/index.html
Verfahrensunterlage
www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/gremien/regionalplanung/teilabschnitt_koeln/aenderungen/planaenderung_15/index.html
Die Unterlagen zur 15. Änderung des Regionalplanes des Regierungsbezirks Köln, Teilabschnitt Region Köln werden in der Zeit
vom 25. August bis einschließlich 25. September 2008
an folgenden Stellen und zu folgenden Zeiten zur Einsicht öffentlich ausgelegt:
a) |
Bezirksregierung Köln |
|
Montag bis Donnerstag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr | |
Freitag | 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
|
und |
||
b) |
Oberbergischer Kreis |
|
Montag bis Donnerstag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr | |
Freitag | 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Stellungnahmen sind bis zum Ende der öffentlichen Auslegung am
25. September 2008
schriftlich (Postanschrift: Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln), per E-Mail (sabine.schmelz@bezreg-koeln.nrw.de), per Fax (0221 / 147-2905) oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Köln als Bezirksplanungsbehörde geltend zu machen.
Außerdem können auch innerhalb der vorstehenden Frist an dem o.g. Auslegungsort bei dem Oberbergischen Kreis in Gummersbach Stellungnahmen zur Niederschrift vorgebracht bzw. schriftlich eingereicht werden.
Anregungen, die schriftlich oder per E-Mail erfolgen, können nur berücksichtigt werden, wenn sie den Vor- und Nachnamen sowie die Anschrift des Verfassers in lesbarer Form enthalten.
Eine gesonderte Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahmen erfolgt nicht.
Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung gem. § 14 Abs. 2 LPlG NRW (Behördenbeteiligung) werden bei der Abwägung im Rahmen der Erarbeitung und der Aufstellung der 15. Änderung des Regionalplanes zu berücksichtigen sein (gem. § 14 Abs. 1 LPlG NRW).
Änderungen des Regionalplanes werden nach Abschluss des Verfahrens öffentlich bekannt gemacht (Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen) und in das Internet der Bezirksregierung Köln eingestellt.
Eventuelle Kosten, die bei der Einsichtnahme in die Unterlagen und/oder bei der Geltendmachung von Anregungen entstehen, können nicht erstattet werden.
Im Auftrag
Schmelz