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Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung – Radevormwald
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Gewässeroffenlegung des Wiebaches in Radevormwald als Ausgleichsmaßnahme des Bebaungsplanes Nr 84 "Laaker Felder".
Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Gewässeroffenlegung in Radevormwald gem. § 31 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist ein Vorhaben mit geringer Größe (oder Leistung) und es sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten gem. § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung-UVPG vom 25.06.2005 (BGBl. I S. 1757, 2797) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.Dezember 2006 (BGBl. I S.3316) in Verbindung mit den in der Anlage 2 (zu § 1) aufgeführten Kriterien des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nordrhein-Westfalen UVP NRW vom 29.04.1992 (GV.NRW.S.175) zuletzt geändert am 04.05.2004 (GV.NRW.S.259/SGV.NRW.2129) zu erwarten. Auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird daher verzichtet.
Gemäß des Gesetzes zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie und weiteren EG-Richtlinien zum Umweltschutz vom 27.07.2001 ist die Entscheidung, auf die UVP zu verzichten, bekannt zu geben.
Gummersbach den 23.12.2008
gez.
Hagen Jobi
Landrat