Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung – Radevormwald

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Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung
Gewässeroffenlegung des Wiebaches in Radevormwald als Ausgleichsmaßnahme des Bebauungsplanes Nr 84 "Laaker Felder"

Gewässeroffenlegung des Wiebaches in Radevormwald als Ausgleichsmaßnahme des Bebaungsplanes Nr 84 "Laaker Felder".
Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung

Die Gewässeroffenlegung in Radevormwald gem. § 31 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist ein Vorhaben mit geringer Größe (oder Leistung) und es sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten gem. § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung-UVPG vom 25.06.2005 (BGBl. I S. 1757, 2797) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.Dezember 2006 (BGBl. I S.3316) in Verbindung mit den in der Anlage 2 (zu § 1) aufgeführten Kriterien des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nordrhein-Westfalen UVP NRW vom 29.04.1992 (GV.NRW.S.175) zuletzt geändert am 04.05.2004 (GV.NRW.S.259/SGV.NRW.2129) zu erwarten. Auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird daher verzichtet.

Gemäß des Gesetzes zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie und weiteren EG-Richtlinien zum Umweltschutz vom 27.07.2001 ist die Entscheidung, auf die UVP zu verzichten, bekannt zu geben.
 

Gummersbach den 23.12.2008

gez.
Hagen Jobi
Landrat

 

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