10. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung

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Wappen des Oberbergischen Kreises 

10. Satzung vom 10.06.2009
zur Änderung der Gebührensatzung des Oberbergischen Kreises vom 27.09.2001

 

Aufgrund des § 5 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Be-kanntmachung vom 14. 07.1994 (GV NRW S. 646/SGV NRW 2021), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514), hat der Kreistag des Oberbergischen Kreises in seiner Sitzung am 10.06.2009 folgende 10. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung des Oberbergischen Kreises vom 27.09.2001 beschlossen:

§ 1

Der Gebührentarif Nr. 10 erhält folgende Fassung bzw. wird wie folgt geändert:
 

10 Museum Schloss Homburg

Lfd.-Nr. alt Lfd.-Nr. neu Gegenstand Gebühr alt  € Gebühr neu €
 10.1  10.1 Eintrittsgelder Museum    
 10.11  10.11 Kinder und Jugendliche 2,00  unverändert
 10.12  10.12 Erwachsene 3,50  unverändert
 10.13  10.13 Familienkarte 1
(1 Erwachsener + bis zu 7 Kinder bis 18 Jahre)
7,00  unverändert
 10.14  10.14 Familienkarte 1
(2 Erwachsene + bis zu 7 Kinder bis 18 Jahre)
9,00  unverändert
 10.15  10.15 Kinder- und Jugendgruppen ab 10 Personen pro Person 1,50  unverändert
 10.16  10.16 Erwachsenengruppe ab 10 Personen pro Person 3,00  unverändert
 neu  10.17 Eintrittsgelder bei eingeschränkter Öffnung (z.B. Schließung von Teilen der Ausstellung aufgrund von Bauarbeiten etc.)   50 % der Gebühr Nr. 10.11 bis 10.16
 neu  10.18 Besichtigung des Außengeländes   50 % der Gebühr Nr. 10.11 bis 10.16
 neu  10.19 Eintrittsgelder außerhalb der Öffnungszeiten   Gebühr Nr. 10.11 bis 10.16 zuzüglich 50 %
 10.2  10.2 Eintrittsgelder für kulturelle Veranstaltungen    
 10.21  10.21 Plätze der Kategorie 1 15,00  unverändert
 10.22  10.22 Plätze der Kategorie 2 10,00  unverändert
 10.23  10.23 Plätze der Kategorie 2 (ermäßigt) 7,50  unverändert
 10.24  10.24 Plätze der Kategorie 1 (Kinderprogramm) 7,00  unverändert
 10.25  10.25 Plätze der Kategorie 2 (Kinderprogramm) 5,00  unverändert
 10.26  10.26 Nutzung Jagdsaal für standesamtliche Trauungen
(abzuwickeln über die Gemeinde Nümbrecht)
350,00  unverändert
 neu  10.27 Eintritt für Veranstaltungen im Außengelände, die nicht unter 10.21 bis 10.25 fallen   50 % der Gebühr Nr. 10.21 bis 10.25
 10.3  10.3 Museumspädagogische Gruppenführungen bis zu 25 Personen    
 10.31  10.31 Deutschsprachig für Schülergruppen 25,00  unverändert
    an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen 30,00  unverändert
 10.32  10.32 Fremdsprachig für Schülergruppen 30,00  unverändert
    an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen 35,00  unverändert
 10.33  10.33 Deutschsprachig für Erwachsenengruppen 30,00  unverändert
    an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen 35,00  unverändert
 10.34  10.34 Fremdsprachig für Erwachsenengruppen 35,00  unverändert
    an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen 40,00  unverändert
    Es handelt sich um eine Erwachsenengruppe, wenn mehr als 50 % der Teilnehmer Erwachsene sind.    
 neu  10.35 Führungen mit erhöhtem Aufwand   Gebühr Nr. 10.31 und 10.34 zuzüglich 10,00 €
 neu  10.36 Führungen außerhalb der Öffnungszeiten   Gebühr Nr. 10.31 und 10.34 zuzüglich
50 %
 10.36  10.37 Hörführung (Audioguide) 2,00  unverändert
   10.38 Kindergeburtstag Durch die Dauer der Programme von ca. 2 Stunden entstehen Kosten in Höhe einer Doppelführung. unverändert
   10.39 Rätselbogen, Rallye und Mühlenquiz pro Bogen 0,50  unverändert
    Bei Aktionen (z.B. Buttern) entstehende Kosten werden zusätzlich berechnet.    
 10.4  10.4 Eintrittsgelder Außenstelle Haus Dahl    
 10.41  10.41 Kinder und Jugendliche 1,00  unverändert
 10.42  10.42 Erwachsene 2,00  unverändert
 10.43  10.43 Kinder- und Jugendgruppen ab 10 Personen pro Person 0,50  unverändert
 10.44  10.44 Erwachsenengruppen ab 10 Personen pro Person 1,00  unverändert  
 neu  10.45 Eintrittsgelder außerhalb der Öffnungszeiten   Gebühr Nr. 10.4 bis 10.44 zuzüglich  50 %
 10.5  10.5 Eintrittsgelder kulturelle Veranstaltungen Haus Dahl    
 10.51  10.51 Plätze der Kategorie 1 (Erwachsene) 5,00  unverändert
 10.52  10.52 Plätze der Kategorie 2 (Erwachsene) 3,00  unverändert
 10.53  10.53 Plätze der Kategorie 1 (Kinder und Jugendliche) 2,50  unverändert
 10.54  10.54 Plätze der Kategorie 2 (Kinder und Jugendliche) 1,50  unverändert
 10.55  10.55 Nutzung Haus Dahl für standesamtliche Trauungen 250,00  unverändert
 neu  10.6 Private Nutzung von Räumlichkeiten oder Gelände (Schloss Homburg und Haus Dahl)   70,00 € / Stunde zuzüglich Kosten der Reinigung
 10.6  10.7 Sonstiges    
 10.61  10.71 Buttern 1,00  unverändert

§ 2

Diese 10. Satzung vom 10.06.2009 zur Änderung der Gebührensatzung des Oberbergischen Kreises vom 27.09.2001 tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.


Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende „10. Satzung vom 10.06.2009 zur Änderung der Gebührensatzung des Oberbergischen Kreises vom 27.09.2001“ wird gem. § 5 der Kreisordnung hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Hinweis:

Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  3. der Landrat hat den Kreistagsbeschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Kreis vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.


Gummersbach, 13.06.2009

gez.
Jochen Hagt
Kreisdirektor

 

Veröffentlichungsdatum: