- Aktuelles
- Aktuelle Medienmeldungen
- Ausschreibungen
- Blutspendetermine
- Hilfe für die Ukraine
- Karriere beim OBK
- Kurz-Links
- Einbürgerung
- Grundstücksuche Rettungswache
- Öffentliche Zustellungen
- Öffentliche Bekanntmachungen
- Pressemitteilungen
- Sitzungskalender
- Soziale Medien
- Veranstaltungskalender
- EXTRANET Personalamt (Passwortschutz)
- Anliegen
- Der Kreis, Verwaltung & Politik
- Schule & Bildung
- Gesellschaft, Ehrenamt & Integration
- Gesundheit, Soziales & Pflege
- Karriere beim OBK
- Kinder, Jugend & Familie
- Kultur & Tourismus
- Mobilität & Straßenverkehr
- Planen, Bauen, Umwelt
- Wirtschaftsförderung
- Notfall-Info
- Impressum
Endgültiges Ergebnis der Kreistags- und Landratswahl 2009
option1
Endgültiges Ergebnis der
Kreistags - und Landratswahl
im Oberbergischen Kreis am 30.08.2009
Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 02.09.2009 das endgültige Ergebnis der Kreistags- und Landratswahl im Oberbergischen Kreis vom 30.08.2009 festgestellt, das hiermit gem. § 35 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.06.1998 (GV. NW. S. 454, ber. S. 509/SGV. NRW. 1112), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV. NRW. S. 372) in Verbindung mit § 63 Abs. 1 Kommunalwahlordnung (KWahlO) vom 31.08 1993 (GV. NRW S. 592, ber. S. 967 und S. 1262), zuletzt geändert durch Verordnung
vom 03.07.2009 (GV. NRW. 2009 S. 372), öffentlich bekannt gemacht wird.
Die Veröffentlichung erfolgt unbeschadet der Annahme oder Ablehnung der Wahl durch den Bewerber.
Gegen die Gültigkeit der Wahl können gem. § 39 Abs. 1 KWahlG
- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets,
- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an
der Wahl teilgenommen haben, sowie - die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Abs. 1 Buchstaben a bis c für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Kreiswahlleiter, Kreishaus, Moltkestraße 42, 51643
Gummersbach, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Gummersbach, den 16.09.2009
Jochen Hagt
Kreiswahlleiter