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Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln
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Bezirksregierung Kön
- 51.2-1.2-GM / Naturdenkmale -
Bekanntmachung
nach § 42 c des Landschaftsgesetzes NRW über die beabsichtigte Schutzausweisung der Naturdenkmale im Oberbergischen Kreis in den Städten Radevormwald, Wipperfürth, Gummersbach und Wiehl sowie den Gemeinden Marienheide und Reichshof.
Aufgrund des § 42 a Abs. 1, des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der geltenden Fassung (SGV NRW 791) i. V. mit § 22 Abs. 1 und 2 und § 28 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatschG) in der geltenden Fassung und den §§ 12 und 27 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) in der geltenden Fassung (SGV NRW 2060) werden die Naturdenkmale im Oberbergischen Kreis unter Schutz gestellt.
Es werden 24 Naturdenkmale von der Verordnung erfasst.
Die genaue Lage der Naturdenkmale ergibt sich aus den Einzelkarten im Maßstab 1:5000 sowie der Übersichtskarte 1:100.000.
Die Karte und der Entwurf des Textes der Schutzverordnung liegen in der Zeit
vom 12.05.2010 bis 23.06.2010 (einschließlich)
beim Landrat des Oberbergischen Kreises, Amt für Kreis- und Regionalentwicklung,
2. OG, Zi.-Nr. 2.O.9, Moltkestr. 34, 51643 Gummersbach, zu den Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 8.00 - 12.00 Uhr
Mo. bis Do. 13.00 - 16.00 Uhr
zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Jeder Eigentümer und alle sonstigen Betroffenen können bis zum Ablauf der Auslegungsfrist Bedenken und Anregungen vorbringen.
Die Bedenken und Anregungen sind beim Landrat des Oberbergischen Kreises,
- Amt für Kreis- und Regionalentwicklung -, Moltkestr. 34, 51643 Gummersbach, schriftlich einzureichen oder zu Protokoll zu erklären.
Die Frist wird auch gewahrt durch schriftliche Anregungen und Bedenken bei meiner Behörde, Bezirksregierung Köln, - Höhere Landschaftsbehörde -, 50606 Köln.
Alle Einwendungen werden von meiner Behörde entschieden. Die Einwender werden über meine Entscheidung in Kenntnis gesetzt.
Köln, den 28.04.2010
Im Auftrag
gez. Breuer