Bericht gem. Artikel 7 Abs. 1 der VO (EG) 1370/2007 für 2009

Öffentliche Bekanntmachung

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Bericht des Oberbergischen Kreises
gem. Artikel 7 Abs. 1 der VO (EG) 1370/2007
für das Jahr 2009
 


Die den Betreibern eines öffentlichen Dienstes für das Kalenderjahr 2009 gewährten Ausgleichsleistungen zur Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Gebiet des Oberbergischen Kreises betreffen ausschließlich den Busverkehr. Es handelt sich um

  1. Betrauung der Oberbergische Verkehrsgesellschaft AG gemäß den sog. "Altmark-Trans-Kriterien" 
     
    Die Oberbergische Verkehrsgesellschaft AG erhält gem. § 7 Abs. 1 der vertraglichen Vereinbarung mit dem Oberbergischen Kreis als angemessenen Ausgleich für die nicht durch Beförderungsentgelte, Zuwendungen gemäß § 45a PBefG und § 145 ff. SGB IX sowie sonstige Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln gedeckten Mehrkosten, die ihr aus der Betrauung mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen nach § 3 des Vertrages erwachsen, einen Zuschuss, der gemäß den vom EuGH in seinem Urteil vom 24.7.2003 in der Rechtssache Altmark Trans aufgestellten vier Kriterien ermittelt worden ist. Der Zuschuss beläuft sich für das Kalenderjahr 2009 auf 635.018,18 €.
     
  2. Ausreichung von Finanzmitteln gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW in Verbindung mit der diesbezüglichen Förderrichtlinie des Oberbergischen Kreises vom 01.01.2008

Übersicht der Verkehrsunternehmen mit den jeweiligen Investitionen für Fahrzeugbeschaffungen und sonstigen Investitionen sowie Angabe der Wagen-Km im Oberbergischen Kreis in 2008

  1. Die Vorgaben des Nahverkehrsplanes für den Oberbergischen Kreis wurden seitens der bezuschussten Verkehrsunternehmen berücksichtigt. Der Mitteleinsatz erfolgte entsprechend den Bestimmungen der Zuwendungsbescheide. Hierbei wurden die festgesetzten Qualitätsstandards eingehalten.

Gummersbach, 22.12.2010

gez.
Hagen Jobi
-Landrat-

 

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