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Eröffnungsbilanz des Oberbergischen Kreises zum 01.01.2009
Öffentliche Bekanntmachung
Beschlussfassung über die Eröffnungsbilanz des Oberbergischen Kreises
zum 01.01.2009
Aufgrund des § 53 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW, S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV.NRW. S. 270) und der §§ 75 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV. NRW, S. 271) hat der Kreistag des Oberbergischen Kreises am 13.10.2011 folgende Beschlüsse gefasst:
"1. Der Kreistag nimmt das Ergebnis der Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 durch die örtliche Rechnungsprüfung und den gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. §§ 92 Abs. 5, 101 Abs. 7 und 8 GO NRW erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zur Kenntnis. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.09.2011 das Prüfungsergebnis und den Bestätigungsvermerk der örtlichen Rechnungsprüfung uneingeschränkt übernommen.
2. Die Eröffnungsbilanz des Oberbergischen Kreises zum 01.01.2009 wird in der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses versehenen Fassung vom 28.06.2011 festgestellt (§ 53 KrO NRW i.V.m. § 92 Abs: 1 und § 96 Abs. 1 GO NRW).
3. Dem Landrat wird durch die Kreistagsmitglieder bezüglich der Aufstellung der Eröff-nungsbilanz zum 01.01.2009 Entlastung erteilt (§ 92 Abs. 1 und § 96 Abs. 1 GO NRW)."
Die Eröffnungsbilanz des Oberbergischen Kreiseswurde vom Kreistag festgestellt.
Die vom Kreistag festgestellte Eröffnungsbilanz ist der Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 25.10.2011 angezeigt worden.
Bekanntmachungsanordnung:
Die Eröffnungsbilanz des Oberbergischen Kreises zum 01.01.2009 wird hiermit gemäß § 53 KrO NRW in Verbindung mit § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekanntgemacht.
Die Eröffnungsbilanzliegt mit dem Lageberichtund Anhangab sofort bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2009 zur Einsichtnahme im Kreishochhaus, 14. Etage, Moltkestraße 42, 51645 Gummersbach, während der Dienststunden öffentlich aus.
Gummersbach, 04.11.2011
gez.
Hagen Jobi
- Landrat –