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Tieferlegung Steinbruch Gummersbach-Becke
Öffentliche Bekanntmachung
Vorhaben der Firma Basalt Actien-Gesellschaft
zur Entnahme von Grundwasser im Rahmen der Tieferlegung
des Steinbruchs in Gummersbach-Talbecke
Gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94) in der derzeit gültigen Fassung wird hiermit bekannt gegeben:
Die Firma Basalt Actien-Gesellschaft, Linzhausenstraße 20, 53545 Linz a. Rhein, plant die Tieferlegung des Steinbruchs in Gummersbach-Talbecke.
Dabei wird es erforderlich, das anfallende Grundwasser abzupumpen. Es ergibt sich eine zu sümpfende Grundwassermenge von 126.144 m³/a.
Nach §§ 9 Abs. 1, 11 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009 (BGBl I S. 2585) in Verbindung mit § 3 c UVPG in Verbindung mit Anlage 1 Ziffer 13.3.2 zum UVPG bedarf diese Grundwasserentnahme einer Umweltverträglichkeitsprüfung, wenn die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls ergibt, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären.
Die allgemeine Vorprüfung wurde nach § 3 c UVPG unter Berücksichtigung der Kriterien aus Anlage 2 zu § 3 c UVPG durchgeführt.
Die Prüfung hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Es wird von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung abgesehen.
Das Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung wird hiermit gemäß § 3a UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Gummersbach, 23.11.2011
gez.
Hagen Jobi
- Landrat -