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Landschaftsplan Nr. 10 "Wiehltalsperre"
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Landschaftsplanes Nr. 10 „Wiehltalsperre“
Aufstellungsbeschluss und Frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung
gem. §§ 27 Abs. 1 und 27 b Landschaftsgesetz NW
Der Kreistag des Oberbergischen Kreises hat in seiner Sitzung am 23.09.2010 gemäß § 16 Landschaftsgesetz NW die Aufstellung und in seiner Sitzung am 15.12.2011 die Durchführung der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung für den Landschaftsplan Nr. 10 „Wiehltalsperre“ gemäß § 27 a und 27 b Landschaftsgesetz NW beschlossen. Dies bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele und Grundsätze sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten sind.
Der Geltungsbereich des o.g. Landschaftsplans umfasst den südlichen Teil der Gemeinde Reichshof, nördlich begrenzt durch die Autobahn A 4 und erstreckt sich auf den Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechtes (Gemarkungen Denklingen und Wildberg-Erdingen ganz und die Gemarkungen Agger, Heischeid, Sinspert und Hespert teilweise).
Mit dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan ist das Plangebiet dargestellt:
Landschaftsplan Nr. 10 „Wiehltalsperre“
- Bearbeitungsraum -
Der Entwurf des Landschaftsplanes Nr. 10 „Wiehltalsperre“ kann in der Zeit
von Montag, 23.01.2012 bis einschließlich Freitag, 24.02.2012
im Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises,
in 51643 Gummersbach, Moltkestraße 34, im 1. OG, Raum O1-13,
- Amt für Planung, Entwicklung und Mobilität -
während der üblichen Servicezeiten oder nach Vereinbarung
gemäß §§ 27 ff Landschaftsgesetz NW von interessierten Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden.
Neben dem förmlichen Verfahren der frühzeitigen Beteiligung in Gummersbach wird zum Zwecke einer allgemeinen Information eine Ausfertigung des Entwurfs zum Landschaftsplan Nr. 10 „Wiehltalsperre“
im Rathaus der Gemeinde Reichshof in 51580 Reichshof-Denklingen, Fachbereich III/68 (Bauverwaltung), in der Zeit von Montag, 23.01.2012 bis einschließlich Freitag, 24.02.2012, während der Dienststunden
zu jedermanns Einsicht dargelegt.
Zusätzlich wird
am 30.01.2012, 06.02.2012 und 13.02.2012 von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Reichshof, Kleiner Sitzungssaal,
in 51580 Reichshof-Denklingen, Hauptstraße 12
ein Mitarbeiter des Amtes für Planung, Entwicklung und Mobilität des Oberbergischen Kreises für Fragen, Erläuterungen sowie Annahme von Anregungen und/oder Bedenken zur Verfügung stehen.
Schließlich findet
am Montag, 13.02.2012 um 18:00 Uhr
im Großen Sitzungssaal des Rathauses in 51580 Reichshof-Denklingen
ein Informations- und Erörterungstermin statt für alle Bürgerinnen und Bürger, die von der Aufstellung des Landschaftsplans Nr. 10 „Wiehltalsperre“ betroffen sind.
Textund Kartezum Entwurf des Landschaftsplans Nr. 10 „Wiehltalsperre“ sind auch im Internet zu finden.
Innerhalb des Auslegungszeitraumes können Anregungen und/oder Bedenken schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftliche Anregungen und/oder Bedenken sind an den Landrat des Oberbergischen Kreises - Amt für Planung, Entwicklung und Mobilität - Moltkestraße 34, 51643 Gummersbach, zu richten.
Über die Berücksichtigung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen und/oder Bedenken entscheidet der Kreistag des Oberbergischen Kreises.
Gummersbach, 14.01.2012
gez.
Hagen Jobi
- Landrat –