Landschaftsplan Nr. 8 Hückeswagen

Öffentliche Bekanntmachung

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Erste Änderung und Ergänzung des Landschaftsplanes Nr.8 „Hückeswagen“
Aufstellungsbeschluss und Öffentliche Auslegung gem. §§ 27 Abs. 1 und 27 c Landschaftsgesetz NW

Der Kreistag des Oberbergischen Kreises hat in seiner Sitzung am 17.10.2006 die Aufstellung und am 15.12.2011 die Durchführung der öffentlichen Auslegung der ersten Änderung und Ergänzung des Landschaftsplans Nr. 8 „Hückeswagen“ gemäß § 27 c Landschaftsgesetz NW beschlossen. Dies bedeutet, dass der Entwurf der Planänderung mindestens für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen ist.

Der Geltungsbereich des o.g. Landschaftsplans umfasst das Gebiet der Stadt Hückeswagen und erstreckt sich auf den Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechtes. Inhalt dieses Änderungs- und Ergänzungsverfahrens ist ausschließlich die Einbeziehung der Flächen in der freien Landschaft, die vom Geltungsbereich des rechtsgültigen Planes bisher nicht erfasst sind. Die seit dem 28.12.2006 rechtsgültigen Inhalte des Landschaftsplanes Nr. 8 „Hückeswagen“ sind dagegen nicht Gegenstand des 1. Änderungs- und Ergänzungsverfahrens.

Der Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung des Landschaftsplanes Nr. 8 „Hückeswagen“ kann in der Zeit

von Montag, 23.01.2012 bis einschließlich Freitag, 24.02.2012

im Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises in 51643 Gummersbach, Moltkestraße 34, 1. OG, Raum O1-12, - Amt für Planung, Entwicklung und Mobilität -, während der üblichen Servicezeiten oder nach Vereinbarung gemäß § 27 c Landschaftsgesetz NW offiziell von interessierten Bürgerinnen und Bürgen mit der Möglichkeit der Beratung durch Mitarbeiter der Verwaltung eingesehen werden.

Der Planentwurf kann auch bei der Stadtverwaltung Hückeswagen während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Der TextPDF-Logo und die Entwicklungs- und FestsetzungskartePDF-Logo zum Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung des Landschaftsplans Nr. 8 „Hückeswagen“ sind im Internet zu finden.

Innerhalb des Auslegungszeitraumes können Anregungen und/oder Bedenken zum Planentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftliche Anregungen und/oder Bedenken sind an den Landrat des Oberbergischen Kreises, - Amt für Planung, Entwicklung und Mobilität -, Moltkestraße 34, 51643 Gummersbach, zu richten.
Über die Berücksichtigung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen und/oder Bedenken entscheidet der Kreistag des Oberbergischen Kreises.

Hinweis:
Bei geplanten Naturschutzgebieten sind gemäß § 42e Absatz 3 Landschaftsgesetz NW von der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung an bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplanes, längstens drei Jahre lang, alle Änderungen verboten (Veränderungssperre). Die im Zeitpunkt der Bekanntmachung ausgeübte rechtmäßige Bewirtschaftungsform bleibt unberührt.


Gummersbach, 14.01.2012

gez.

Hagen Jobi
- Landrat -
 

Veröffentlichungsdatum: