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Aufsichtsbehördliche Genehmigung Abwasserverband Hommerich
Öffentliche Bekanntmachung
Aufsichtsbehördliche Genehmigung der Änderung der
Verbandssatzung des Abwasserverbandes Hommerich
Die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Hommerich hat in ihrer Sitzung vom 21.12.2011 folgende Änderungen der Verbandssatzung beschlossen:
§ 15 Abs. 1
Der Vorstand besteht beim Abwasserverband Hommerich nur aus dem Verbandsvorsteher. Dieser hat einen Stellvertreter.
Verbandsvorsteher sollte der jeweilige hauptamtliche Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde Lindlar sein;
für den Fall, dass der hauptamtliche Bürgermeister nicht Verbandsvorsteher ist, ist er beratendes Mitglied in der Verbandsversammlung. Stellvertreter sollte sein Allgemeiner Vertreter im Amt (vgl. § 68 GO NW) oder ein vom Bürgermeister vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde Lindlar sein.
Die Wahlzeit beträgt 6 Jahre analog den Wahlvorschriften für hauptamtliche Bürgermeister. Dies gilt sowohl für den Verbandsvorsteher als auch für seinen Stellvertreter.
Gemäß § 58 Abs. 2 des Wasserverbandsgesetzes vom 12.2.1991 in der zurzeit geltenden Fassung wird hiermit die Satzungsänderung aufsichtsbehördlich genehmigt.
Aktenzeichen: 67-36-10-20-BII
Gummersbach, den 25.01.2012
Der Landrat als
Untere staatliche Verwaltungsbehörde
gez.
Hagen Jobi