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Aufhebung Schutzmaßnahmen gemäß Einhufer-Blutarmut-Verordnung
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung
über das Erlöschen der ansteckenden Blutarmut der Einhufer
im Oberbergischen Kreis
und Aufhebung der angeordneten Schutzmaßnahmen
gemäß § 7 und § 12 Einhufer-Blutarmut-Verordnung
Aufgrund der
- Verordnung zum Schutz gegen die ansteckende Blutarmut der Einhufer (Einhufer-Blutarmut-Verordnung/BlutArmV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.10.2010 (BGBl. I 2010, S. 1326)
- Tierseuchengesetz (TierSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.06.2004 (BGBl. I S. 1260, ber. S. 3588)
- Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten der Tierseuchenbekämpfung und der Beseitigung tierischer Nebenprodukte sowie zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Tierseuchenverordnungen vom 27.02.1996 (GV. NW. S. 104)
in den jeweils zur Zeit gültigen Fassungen - wird folgendes öffentlich bekannt gemacht:
I.
Die ansteckende Blutarmut der Einhufern im Oberbergischen Kreis ist erloschen.
II.
Alle bisher angeordneten Schutzmaßnahmen in dem betroffenen sowie dem unmittelbar angrenzenden Betrieb sind hiermit aufgehoben.
Begründung:
Mit Öffentlicher Bekanntmachung vom 17.08.2012 wurde der Ausbruch der Einhufer-Blutarmut im Oberbergischen Kreis in Hückeswagen bekannt gemacht. Hieraufhin traten umfangreiche Schutzmaßnahmen und Anordnungen zum Schutze gegen die ansteckende Blutarmut der Einhufer des betroffenen Betriebes und des unmittelbar angrenzenden Betriebes in Kraft.
Das seuchenerkrankte Fohlen wurde im Betrieb getötet und es liegen nunmehr von allen ansteckungsverdächtigen Einhufern zwei im Abstand von drei Monaten entnommene Blutproben mit serologisch negativen Ergebnissen auf Einhufer-Blutarmut vor. Die Einhufer-Blutarmut gilt somit als erloschen.
Gummersbach, 03.12.2012
gez.
Hagen Jobi
Landrat