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Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 13.09.2015 stattfindende Landratswahl im Oberbergischen Kreis
Öffentliche Bekanntmachung
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die
am 13.09.2015 stattfindende Landratswahl im Oberbergischen Kreis
Gemäß §§ 24 und 75b Kommunalwahlordnung (KWahlO) vom 31.08.1993 (GV. NRW. S. 592, ber. S. 567), zuletzt geändert durch 11. ÄndVO vom 3. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 730), fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Land-rates / der Landrätin des Oberbergischen Kreises auf.
Hierzu weise ich auf folgendes hin:
-
Die Wahlvorschläge sind bis spätestens den 27.07.2015, 18:00 Uhr
beim Kreiswahlleiter des Oberbergischen Kreises, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach (Kreiswahlbüro im Kreishaus, 1. Obergeschoss, Zimmer 01-08), einzureichen (§ 15 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes -KWahlG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.06.1998 (GV. NW. S. 454, ber. S. 509 / SGV. NRW. 1112), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Oktober 2013 (GV. NRW. S. 564).
Die Wahlvorschläge sollten nach Möglichkeit frühzeitig vor dem 27.07.2015 eingereicht werden, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können. - Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die in der im Zeitpunkt der Wahlausschreibung laufenden Wahlperiode nicht ununterbrochen im Kreistag des Oberbergischen Kreises, im Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlages aus dem Land im Bundestag vertreten sind, müssen für die Wahl des Landrates von mindestens 290 Wahlberechtigten des Wahlgebiets persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (§ 46d Abs. 1 KWahlG); dies gilt auch für die Wahlvorschläge von Einzelbewerbern.
- Die für die Wahlvorschläge erforderlichen Vordrucke (§ 79 KWahlO) können beim Kreiswahlbüro (Adresse s.o., Telefon 02261 88-1912) angefordert werden.
- Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger) sind unter den gleichen Voraussetzungen wie deutsche Staatsangehörige wählbar (§ 7 KWahlG).
Gummersbach, den 21.11.2014
gez.
Hagen Jobi
- Kreiswahlleiter -