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Ersatzbestimmung eines Vertreters / einer Vertreterin im Kreistag des Oberbergischen Kreises
Öffentliche Bekanntmachung
Ersatzbestimmung eines Vertreters / einer Vertreterin im Kreistag
des Oberbergischen Kreises
Gemäß § 35 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Das Kreistagsmitglied Heike Prößler - Mitglied der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – wohnhaft: Eckenhagener Str. 39a, 51580 Reichshof, hat am 01.06.2015 gegenüber dem Kreiswahlleiter des Oberbergischen Kreises zur Niederschrift erklärt, dass es mit Wirkung ab dem 01.09.2015 auf sein Kreistagsmandat verzichtet.
Gemäß § 45 KWahlG stelle ich fest, dass Herr Robert Nietsch, Olpener Str. 76, 51766 Engelskirchen nach der Reserveliste von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als Nachfolger von Frau Prößler in den Kreistag des Oberbergischen Kreises gewählt ist. Herr Nietsch hat die Wahl angenommen (durch Fristablauf gem. § 36 Abs. 1 S. 4 KWahlG).
Gegen diese Entscheidung können gemäß § 39 Abs. 1 KWahlG
- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets,
- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben sowie
- die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) des KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist beim Kreiswahlleiter, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Ersatzbestimmung beginnt ab dem Tag der Bekanntmachung.
Gummersbach, 19.06.2015
gez.
Hagen Jobi
-Kreiswahlleiter-