Tierseuchen-Allgemeinverfügung Nr. 2

Öffentliche Bekanntmachung

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Tierseuchen-Allgemeinverfügung Nr. 2. zum Schutz gegen die Geflügelpest
zur Aufhebung der Allgemeinverfügung Nr. 1. bzgl.  der Aufstallung von Geflügel in Risikogebieten innerhalb des Oberbergischen Kreises

 

Die Tierseuchen-Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 21.12.2016 wird gem. § 13 Abs. 1 in Verbindung mit der Risikobewertung Abs. 2 der Geflügelpest-Verordnung aufgehoben.

Die bisher angeordnete Maßnahme der Aufstallung jedweden Geflügels innerhalb des Oberbergischen Kreises fällt somit weg.

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Weitere Hinweise: Nähere Informationen sind beim – Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter der Telefon-Nummer 02261 88-3903 zu erhalten. Diese Allgemeinverfügung finden Sie unter www.obk.de .


Gummersbach, den 06.02.2017
Oberbergischer Kreis
gez.

Jochen Hagt
-Landrat-

Veröffentlichungsdatum: 10.02.2017