Tierseuchen-Allgemeinverfügung Nr. 2
Öffentliche Bekanntmachung
Tierseuchen-Allgemeinverfügung Nr. 2. zum Schutz gegen die Geflügelpest
zur Aufhebung der Allgemeinverfügung Nr. 1. bzgl. der Aufstallung von Geflügel in Risikogebieten innerhalb des Oberbergischen Kreises
Die Tierseuchen-Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 21.12.2016 wird gem. § 13 Abs. 1 in Verbindung mit der Risikobewertung Abs. 2 der Geflügelpest-Verordnung aufgehoben.
Die bisher angeordnete Maßnahme der Aufstallung jedweden Geflügels innerhalb des Oberbergischen Kreises fällt somit weg.
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Weitere Hinweise: Nähere Informationen sind beim – Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter der Telefon-Nummer 02261 88-3903 zu erhalten. Diese Allgemeinverfügung finden Sie unter www.obk.de .
Gummersbach, den 06.02.2017
Oberbergischer Kreis
gez.
Jochen Hagt
-Landrat-