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Bericht des Oberbergischen Kreises gem. Art. 7 Abs. 1 der VO (EG) 1370/2007 für das Jahr 2017
Öffentliche Bekanntmachung
Bericht des Oberbergischen Kreises
gem. Art. 7 Abs. 1 der VO (EG) 1370/2007
für das Jahr 2017
- Vertrag über Verkehrsdienste im Rahmen des ÖPNV (öffentlicher Dienstleistungsauftrag)
Der Kreis als Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und die OVAG Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH als Verkehrsunternehmen haben einen Verkehrsdienstevertrag zur Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung des Kreises mit bedarfsgerechten und finanziell tragbaren Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Rahmen des Nahverkehrsplanes des Kreises unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen, insb. des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), des Regionalisierungsgesetzes und europarechtlicher Vorgaben, geschlossen. Der Vertrag ist am 01. Januar 2016 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2020.
Die den Betreibern eines öffentlichen Dienstes für das Kalenderjahr 2017 gewährten Ausgleichsleistungen zur Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Gebiet des Oberbergischen Kreises betreffen ausschließlich den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Die Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH (OVAG) erhält gem. § 17 der vertraglichen Vereinbarung mit dem Oberbergischen Kreis als angemessenen Ausgleich für die nicht durch Beförderungsentgelte, Zuwendungen gem. § 11 a Abs. 2 ÖPNVG NRW und §§ 145 ff. SGB IX sowie sonstige Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln gedeckten Mehrkosten, die ihr aus der Betrauung mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen nach § 4 des Vertrages erwachsen, einen Zuschuss, der gem. den vom EUGH in seinem Urteil vom 24.07.2003 in der Rechtssache „Altmark Trans“ aufgestellten vier Kriterien ermittelt worden ist. Der Zuschuss beläuft sich für das Kalenderjahr 2017 auf 1.245.795,65 €.
- Weiterleitung von Finanzmitteln gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW
Der Oberbergische Kreis leitet Zuwendungen nach Maßgabe der im Förderzeitraum noch gültigen Richtlinie in der Bekanntmachung vom 19.12.2009 im Wege der Qualitätsförderung weiter.
Die Zuwendungen werden für die Sicherstellung und Förderung eines qualitativ und quantitativ angemessenen ÖPNV-Angebots im Kreisgebiet innerhalb folgender Bereiche gewährt:
- Leistungsangebot
- Fahrplanstabilität
- Service, Information, Vertrieb
- Sicherheit
- Fahrzeugausstattung/Anforderungen an Linienbusse
- Sauberkeit
- Umweltstandards und Modernität der Linienbusse
Die Vorgaben des Nahverkehrsplans für den Oberbergischen Kreis wurden seitens der bezuschussten Verkehrsunternehmen berücksichtigt. Der Mitteleinsatz erfolgte entsprechend den Bestimmungen der Zuwendungsbescheide.
Verkehrsunternehmen | Betrag in € | Wagen-km im Oberbergischen Kreis 2017 |
Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH | 1.077.306,64 | 6.563.028 |
Regionalverkehr Köln GmbH | 17.052,82 | 127.259 |
Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH | 17.882,62 | 127.393 |
Stadtwerke Remscheid GmbH | 11.436,98 | 64.739 |
H. Ochsenbrücher GmbH | 3.756,52 | 43.683 |
Insgesamt | 1.127.435,58 | 6.926.102 |
3. Weiterleitung von Finanzmitteln nach § 11 a Abs. 2 ÖPNVG NRW
Durch die Fassung vom 21.12.2010 wurde das ÖPNVG NRW dahingehend geändert, dass die Einführung einer Ausbildungsverkehr-Pauschale nach
§ 11 a ÖPNVG NRW an die kommunalen Aufgabenträger zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs als Nachfolgeregelung des § 45 a PBefG eingeführt wurde. Mindestens 87,5 % der Ausbildungsverkehr-Pauschale sind gem. § 11 a Abs. 2 ÖPNVG NRW nach einem festen Schlüssel an die Verkehrsunternehmen weiterzuleiten. Maßgabe für die Verteilung sind danach die erzielten Erträge der Unternehmen im Ausbildungsverkehr. Die Weiterleitung erfolgt auf der Grundlage der Allgemeinen Vorschrift des Oberbergischen Kreises vom 20.10.2011 in Verbindung mit § 11 a Abs. 2 ÖPNVG NRW und Art. 3 Abs. 2 i.V.m Art. 2 der VO (EG) 1370/2007.
Verkehrsunternehmen | Betrag in € |
Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH | 1.767.022,20 |
Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH | 24.378,26 |
Regionalverkehr Köln GmbH | 27.877,60 |
H. Ochsenbrücher GmbH | 13.677,51 |
Busverkehr Rheinland GmbH | 14.982,77 |
Busverkehr Ruhr-Sieg GmbH | 12.681,75 |
Stadtwerke Remscheid | 13.281,54 |
Insgesamt | 1.873.901,63 |
Gummersbach, 12.02.2019
Im Auftrag
gez. Schalles