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Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises vom 08.06.2020 zur Aufhebung der Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises vom 25.05.2020
Öffentliche Bekanntmachung
Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises vom 08.06.2020 zur Aufhebung der Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises vom 25.05.2020 für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Pflegedienstleitung der Wohngemeinschaft „An der Ringmauer“ in Marienheide nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz)
Gemäß §§ 28 Abs. 1, 29 Abs. 1 und 2 und 30 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) wird die folgende Allgemeinverfügung erlassen:
Die Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises vom 25.05.2020 für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Pflegedienstleitung der Wohngemeinschaft „An der Ringmauer“ in Marienheide nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz) wird aufgehoben.
Diese Allgemeinverfügung tritt am 06.06.2020 00:00 Uhr in Kraft.
Begründung:
Mit Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises vom 25.05.2020 wurden die Bewohnerinnen und Bewohner der ambulant betreuten Wohngemeinschaft „An der Ringmauer“ in Marienheide abgesondert und der betreuende Pflegedienst zur Mitwirkung bei der Umsetzung der Maßnahme verpflichtet, da insgesamt drei Bewohnerinnen bzw. Bewohner sowie eine Person des betreuenden Pflegedienstes positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden sind. Die Absonderung wurde bis zum Ablauf des 19.06.2020 angeordnet.
Da die Absonderungsmaßnahme dazu führte, dass keine weiteren Infektionsfälle in der Wohngemeinschaft aufgetreten sind und die durchgeführten Testungen auf SARS-CoV-2 allesamt negativ gewesen sind, kann die Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises vom 25.05.2020 für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Pflegedienstleitung der Wohngemeinschaft „An der Ringmauer“ in Marienheide nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz) vorzeitig mit Ablauf des 05.06.2020 aufgehoben werden.
Gummersbach, 08.06.2020
In Vertretung
gez. Grootens
Kreisdirektor