Ergänzung der Bekanntmachung vom 08.03.2021 zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 20. Bundestag am 26. September 2021 im Wahlkreis 99 - Oberbergischer Kreis
Öffentliche Bekanntmachung
Ergänzung der Bekanntmachung vom 08.03.2021 zur
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die
Wahl zum 20. Bundestag am 26. September 2021 im Wahlkreis 99- Oberbergischen Kreis
Mit dem 26. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 03.06.2021 wurde folgender § 52a eingefügt:
§ 52a Unterstützungsunterschriften bei der Bundestagswahl 2021
Bei der Wahl des 20. Deutschen Bundestages gelten § 20 Absatz 2 und 3 sowie § 27 Absatz 1 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes und § 34 Absatz 4 Satz 1 und § 39 Absatz 3 Satz 1 der Bundeswahlordnung mit der Maßgabe, dass die Zahl der danach erforderlichen Unterstützungsunterschriften jeweils auf ein Viertel reduziert ist.
Das Gesetz wurde am 09.06.2021 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 veröffentlicht.
Entgegen meiner Bekanntmachung vom 08.03.2021 müssen Kreiswahlvorschläge der in § 18 Abs. 2 BWG genannten Parteien sowie Kreiswahlvorschläge, die nicht von einer Partei eingereicht werden, nunmehr lediglich von mindestens 50 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Im Übrigen verweise ich auf meine Bekanntmachung vom 08.03.2021.
Gummersbach, 09.06.2021
Oberbergischer Kreis
gez.
Jochen Hagt
- Kreiswahlleiter -