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Offenlegung des Entwurfs der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Oberbergischen Kreises mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2022
Öffentliche Bekanntmachung
Offenlegung des 1. Entwurfs der 1. Nachtragshaushaltssatzung
des Oberbergischen Kreises mit ihren Anlagen
für das Haushaltsjahr 2022
Gemäß § 54 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW, S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV. NRW. S. 916), wird der Entwurf der Nachtragshaushaltsatzung des Oberbergischen Kreises für das Haushaltsjahr 2022 mit ihren Anlagen während der Dauer des Beratungsverfahrens im Kreistag zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Er kann in dieser Zeit montags bis freitags, in der Zeit von 8:00 – 12:00 Uhr und donnerstags von 13:00 bis 17:30 Uhr, im Verwaltungsgebäude in Gummersbach, Moltkestraße 42, 14. Etage, Zimmer 10, eingesehen werden. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist auch im Internet unter www.obk.de verfügbar.
In der Zeit vom 20.12.2021 – 12.01.2022 können Einwohner oder Abgabepflichtige der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Oberbergischen Kreises bei der Kreisverwaltung, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, Einwendungen gegen den Entwurf schriftlich erheben oder ebenda, montags bis freitags, in der Zeit von 8:00 – 12:00 Uhr und donnerstags von 13:00 bis 17:30 Uhr, 14. Etage, Zimmer 10, zur Niederschrift erklären. Über die Einwendungen beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung am 31.03.2022.
Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass die Dienststellen der Kreisverwaltung aufgrund der Corona-Pandemie z. Zt. nur nach telefonischer Voranmeldung persönlich erreichbar sind. Termine können während der o.g. Zeiten unter der Telefonnummer 02261 88 20 01 vereinbart werden. Beim Besuchs der Dienstgebäude gilt die 3G-Regelung. Besucherinnen und Besucher müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Beim Zutritt ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Beim Betreten der Dienststellen der Kreisverwaltung gilt Maskenpflicht. Es muss eine medizinische Maske oder FFP2-Maske (ohne Ventil) getragen werden.
Gummersbach, den 17.12.2021
gez.
Jochen Hagt
-Landrat-