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Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgabe der IT-Prüfung nach § 104 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW durch die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Aachen
Hinweisbekanntmachung
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgabe der IT-Prüfung nach § 104 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW durch die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Aachen
Zwischen der Stadt Aachen und insgesamt 34 Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises und des Oberbergischen Kreises ist gemäß den Vorschriften der §§ 1 und 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) in der zurzeit geltenden Fassung (SGV NRW 202) die vorstehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgabe der IT-Prüfung nach § 104 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW abgeschlossen worden.
Die Vereinbarung wurde gemäß § 24 Abs. 2 i. V. m. § 29 GkG NRW aufsichtsbehördlich genehmigt sowie gemäß § 24 Abs. 3 Satz 1 GkG NRW bekanntgemacht (Genehmigungs- und Bekanntmachungsvermerk der Bezirksregierung Köln vom 01.02.2023, veröffentlicht im Amtsblatt Nummer 9 für den Regierungsbezirk Köln vom 06.03.2023).
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Abs. 4 GkG NRW i. V. m. § 6 Abs. 1 der Vereinbarung am 07.03.2023 wirksam.
Gummersbach, den 08.03.2023
Im Auftrag
gez.
Goße