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Neueinrichtung des Liegenschaftskatasters
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung
über die Neueinrichtung des Liegenschaftskatasters
Die Kreise und kreisfreien Städte führen als Katasterbehörde in Nordrhein-Westfalen die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters in einem landeseinheitlichen Datenschema. Das Datenschema wird in der Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens (GeoInfoDok) Version 6.0.1 beschrieben und festgelegt.
Aufgrund von fachlichen Anforderungen aber auch wegen technologischer Weiterentwicklung erfolgt eine Umstellung der Geobasisdaten der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters auf das Datenschema GeoInfoDok Version 7.1.2. Aus diesem Grund wurden im Oberbergischen Kreis die Daten des Liegenschaftskatasters inhaltlich und strukturell vom alten ins neue Datenschema transformiert. Die Umstellung wird durch den Erlass über die Migration der Geobasisdaten der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters in Nordrhein-Westfalen (Geobasisdaten-Migrationserlass, SMBl. NRW 71342) geregelt. Die Neueinrichtung betrifft das gesamte Gebiet des Oberbergischen Kreises.
Gemäß § 13 Abs. 1 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (VermKatG NRW, SGV NRW 7134) in der zurzeit gültigen Fassung ist die Neueinrichtung des Liegenschaftskatasters ortsüblich bekanntzugeben.
Über die Online-Anwendung „Raum Information Oberberg (RIO)“ des Oberbergischen Kreises können Sie sich die Liegenschaftskarte aufrufen:
Gummersbach, 09.01.2024
gez.
Sven Heitz
Amtsleiter
Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster