Entfall des Erörterungstermins – Errichtung und Betrieb von vier Windenergieanlagen in Engelskirchen

Öffentliche Bekanntmachung

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Mit Bekanntmachung des Oberbergischen Kreises vom 22. März 2024 wurde die Durchführung eines Erörterungstermins zu dem Vorhaben „Errichtung und Betrieb von vier Windenergieanlage in Oberengelskirchen“ (Az.: 67/21-08-G 08/2023-Eu) in Aussicht gestellt.
Nach § 16 Abs. 1 Satz 3 der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes n. F. (BImSchV) soll bei der Errichtung von Windenergieanlagen an Land auf einen Erörterungstermin verzichtet werden, wenn nicht der Antragsteller/ die Antragsstellerin diesen beantragt. 
Die Antragstellerin (WestfalenWIND Planungs GmbH & Co. KG) hat mit Schreiben vom 01. August 2024 allerdings den Entfall des Erörterungstermins beantragt.
Somit findet ein Erörterungstermin in diesem Verfahren aus Rechtsgründen nicht statt.
Im Verfahren vorgebrachte berechtigte Bedenken und Hinweise der Einwender werden berücksichtigt.

Rechtsgrundlagen:
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. September 2021 (BGBl. I S. 4458)
Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 11. November 2020 (BGBl. I S. 2428)

Der Landrat
- Untere Immissionsschutzbehörde –
Im Auftrag
gez.
Eurich

Veröffentlichungsdatum: 05.09.2024