Bekanntmachung über die Festsetzung eines Erörterungstermins
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung über die Festsetzung eines Erörterungstermins
nach § 73 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW)
Die Fa. Günter Jaeger Steinbruchbetriebe GmbH, Lüsberger Str. 2, 51580 Reichshof, beabsichtigt, den Steinbruch (Betriebsfläche 17,3 ha) in Reichshof, Elbachstr. 11, um 14,3 ha in der Fläche zu erweitern. Als Abbausohle ist für den Erweiterungsbereich und Teile des bestehenden Steinbruchs eine Tiefe von 265 m NN vorgesehen. Dies bedeutet für die Teile des Altbereiches eine Vertiefung um 30 m.
Nach Einstellung der Abgrabungstätigkeit soll ein Gewässer mit einer Fläche von ca. 20 ha entstehen.
Hierbei handelt es sich um einen Gewässerausbau, für den gem. § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ein Planfeststellungsverfahren erforderlich ist.
Der Erörterungstermin zu dem vg. Verfahren (§ 73 Abs. 6 VwVfG NRW) findet am Donnerstag, den 21.11.2024, ab 9:30 Uhr im Kreishaus des Oberbergischen Kreises, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach, ehemaliges Kantinengebäude, 1. UG statt.
Erforderlichenfalls wird der Termin am 22.11.2024 ab 9:30 Uhr fortgesetzt.
An diesem Termin werden die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Sa. 5 VwVfG NRW sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens (Fa. Güner Jaeger Steinbruchbetriebe GmbH), den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtert.
Die Teilnahme ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden.
Verspätet erhobene Einwendungen sind ausgeschlossen und bleiben bei der Erörterung unberücksichtigt.
Das Anhörungsverfahren ist mit Schluss der Verhandlung beendet.
Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Außerdem ist die öffentliche Bekanntmachung des Erörterungstermins gem. § 27 a VwVfG NRW auf der Internetseite des Oberbergischen Kreises, Der Landrat, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach unter www.obk.de einsehbar.
Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Umweltamt
Im Auftrag
gez.
Bremer