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DER ENTSCHEIDUNG IM IMMISSIONSSCHUTZRECHTLICHEN GENEHMIGUNGSVERFAHREN ÜBER DEN ANTRAG DER WESTFALEN WIND PLANUNGS GMBH & CO. KG AUF ERRICHTUNG UND BETRIEB VON VIER WINDENERGIEANLAGEN (OBERENGELSKIRCHEN)
Öffentliche Bekanntmachung
Die Firma WestfalenWIND Planungs GmbH & Co. KG, Vattmannstr. 6, 33100 Paderborn, hat mit Antrag, eingegangen beim Oberbergischen Kreis am 06.06.2023, gemäß §§ 4, 6 und 19 i.V.m. § 10 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBL. I S. 1274) - in der zurzeit geltenden Fassung - in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) und Nr. 1.6.2 Buchstabe V des Anhanges 1 zu vorstehend genannter Verordnung, jeweils eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von insgesamt 4 Windenergieanlagen (WEA 01 bis WEA 04) vom Typ Siemens Gamesa SG 6.6-170, 165m (Hybridturm) in Oberengelskirchen an den nachfolgend aufgeführten Standorten mit beantragt.
Die 4 beantragten Anlagen bedürfen einer Genehmigung nach § 4 Abs. 1 BImSchG in Verbindung mit Ziffer 1.6.2 der 4. BImSchV.
Zuständige Genehmigungsbehörde ist gem. § 14 Abs. 1, 3 des Gesetzes zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz – LImSchG) NRW, § 1 Abs. 3 der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) NRW i.V.m. Teil A der Anlage zur ZustVU NRW der Oberbergische Kreis – Der Landrat als Untere Immissionsschutzbehörde.
Der Bescheid enthält folgenden verfügenden Teil:
1. Tenor
Auf den Antrag vom 06.06.2023, hier eingegangen ebenfalls am 06.06.2023, wird aufgrund der §§ 4 und 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der 4. BImSchV und Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV die
Genehmigung
zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen des Typs Siemens Gamesa SG 6.6-170 erteilt.
Gegenstand dieser Genehmigung:
Die Errichtung und der Betrieb von 4 Windenergieanlage des Typs SG 6.6-170 mit 165,0 m Nabenhöhe, einem Rotordurchmesser von 170,0 m sowie einer Nennleistung von je 6.600 kW in Engelskirchen-Oberengelskirchen.
Standort der Windenergieanlagen:
Anlage | UTM-32-Koordinaten: Ost | UTM-32-Koordinaten: Nord | GemarkungFlur | Flur | Flurstück |
WEA 01 | 388 697 | 5 651 801 | Oberengelskirchen | 32 | 41 |
WEA 02 | 388 983 | 5 652 031 | Oberengelskirchen | 32 | 46 |
WEA 03 | 389 410 | 5 652 029 | Oberengelskirchen | 32 | 52 |
WEA 04 | 389 113 | 5 651 703 | Oberengelskirchen | 32 | 47 |
Gemäß § 13 BImSchG schließt diese Genehmigung die Baugenehmigung nach § 74 BauO NRW ein.
Das Vorhaben löst eine dauerhafte (anlagenbedingte) und eine temporäre (baubedingte) Waldumwandlung aus. Dieser Waldumwandlung wird vom Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen zugestimmt.
Die Zustimmung des Straßenbaulastträgers gemäß § 25 StrWG NRW wurde von dem Amt für Immobilienwirtschaft des Oberbergischen Kreises erteilt.
§18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) steht der Errichtung der Bauwerke nicht entgegen.
Die Genehmigung wird entsprechend der Bestimmungen und Maßgabe der folgenden Abschnitte dieses Genehmigungsbescheides erteilt:
I. Tenor
II. Anlagendaten
III. Inhalts- und Nebenbestimmungen
IV. Begründung
a. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
V. Verwaltungsgebühr
VI. Hinweis auf Ihre Rechte
VII.Hinweise
VIII. Anlagen
a. Auflistung der Antragsunterlagen
b. Verzeichnis der Rechtsquellen
c. Formblatt (Bauamt)
Anlagendaten
Die Windenergieanlagen werden einschließlich der zugehörigen Anlagenteile und Nebeneinrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 2 der 4. BImSchV in folgendem Umfang genehmigt:
4 Windenergieanlagen des Typs Siemens Gamesa SG 6.6-170 mit folgenden Spezifikationen.
Technische Daten:
Anlagentyp: SG 6.6-170
Nabenhöhe: 165 m
Rotordurchmesser: 170 m
Gesamthöhe: 250 m
Turmart: Hybridturm
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens
Das von der Gemeinde Engelskirchen mit Schreiben vom 05.10.2023 verweigerte Einvernehmen wird hiermit gemäß § 36 Abs. 2 S. 3 BauGB i.V.m. § 73 Abs. 1 BauO NRW ersetzt.
2. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Klage beim Verwaltungsgericht Köln mit Sitz in Köln erhoben werden.
3. Hinweise gemäß § 21a der 9. BImSchV i. V. m. § 10 Abs. 8 BImSchG
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bescheid mit Nebenbestimmungen, insbesondere Auflagen, versehen ist. Der Genehmigungsbescheid samt Begründung liegt vom 03.01.2025 bis 16.01.2025 (jeweils einschließlich) bei der Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises, Untere Immissionsschutzbehörde, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach während der Dienstzeiten: montags bis freitags 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr montags bis mittwochs, donnerstags zusätzlich bis 17:30 Uhr zur Einsichtnahme aus.
Wichtiger Hinweis: Die Einsichtnahme ist nur nach telefonischer Terminabsprache möglich (telefonische Anmeldung und Möglichkeit einer individuellen Terminvereinbarung zur Einsichtnahme unter Tel. 02261 88 6724).
Dieser Bekanntmachungstext sowie der Genehmigungsbescheid samt Begründung sind auf der Internetseite des Oberbergischen Kreises, Der Landrat, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach unter www.obk.de/umweltveroeffentlichung einsehbar und werden im zentralen Informationsportal über Umweltverträglichkeitsprüfungen in Nordrhein- Westfalen (https://uvp-verbund.de/portal/) zugänglich gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung an Personen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt wird, § 10 Abs. 8 S. 1 BImSchG. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Ab dem Beginn der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist können Personen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, den Genehmigungsbescheid und seine Begründung bei der Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises schriftlich oder elektronisch anfordern. Die Anforderung ist zu richten an den Oberbergischen Kreis, Untere Immissionsschutzbehörde, Moltkestraße 42, 51641 Gummersbach oder per Email an 67uib@obk.de.
Der Landrat
- Untere Immissionsschutzbehörde –
Im Auftrag
gez.
Eurich