Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln

Öffentliche Bekanntmachung

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Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln

hier:      Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung bzw. Veröffentlichung gem. § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW)

Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner Sitzung am 20.12.2024 unter TOP 6 den Planentwurf zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln – kurz: Teilplan EE - zur öffentlichen Auslegung bzw. Veröffentlichung beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage RR 50/2024).

Der Geltungsbereich des Teilplans EE umfasst räumlich den gesamten Regierungsbezirk Köln.

Vor dem Hintergrund der Neuregelungen des Wind-an-Land-Gesetzes und des Landesentwicklungsplans (LEP) Nordrhein-Westfalen hat der Regionalrat Köln beschlossen, alle regionalplanerisch notwendigen Vorgaben für einen zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien in einem eigenen Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln festzulegen. Wesentlicher Plangegenstand des von der Regionalplanungsbehörde erarbeiteten Planentwurfs des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien ist die Festlegung von Windenergiebereichen im gesamten Regierungsbezirk. Diese trägt der der Erfüllung der bundesgesetzlich und landesplanerisch vorgegebenen Flächenbeitragswerte für die Windenergie (vgl. WindBG und LEP NRW) Rechnung. Neben der zeichnerischen Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergie und der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten werden im Teilplan weitere textliche Vorgaben (Ziele und Grundsätze) für die Nutzung der Wind-, Solar- und Bioenergie festgelegt. Diese konkretisieren und ergänzen die landesplanerischen Vorgaben.

An der Erarbeitung des Planentwurfs des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien werden sowohl die Öffentlichkeit, als auch die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen beteiligt.

Öffentliche Auslegung/Veröffentlichung

Die Planunterlagen können in der Zeit vom

13. Januar 2025 bis einschließlich 13. Februar 2025

über die nachfolgende Internetadresse und zusätzlich unter dem folgenden Link in Beteiligung NRW eingesehen und heruntergeladen werden:

https://url.nrw/regionalplanungsverfahren

https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1010918

Die Unterlagen liegen zudem während der oben genannten Auslegungsfrist bei der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Scheidtweilerstraße 4 in 50933 Köln (montags bis freitags 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr) zur Einsichtnahme durch jedermann aus. Es wird um telefonische Voranmeldung (s.u.) oder per E-Mail unter ErneuerbareEnergien@bezreg-koeln.nrw.de gebeten.

Stellungnahme

Stellungnahmen zum Planentwurf können innerhalb der oben genannten Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nach Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 ROG). Eine Fristverlängerung kann daher grundsätzlich nicht gewährt werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch, insbesondere auf die folgende Art und Weise übermittelt werden (§ 13 LPlG NRW i.V.m. § 9 Abs. 2 ROG):

  1. Elektronisch über das Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ unter dem folgenden Link:

    https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1010918  oder
     
  2. Per E-Mail an das Postfach

ErneuerbareEnergien@bezreg-koeln.nrw.de

Bitte geben Sie dazu in der Betreffzeile Ihrer E-Mail möglichst nur die Kurzbezeichnung – Öff Teilplan EE – an. Dies erleichtert die technische Weiterverarbeitung erheblich.

In begründeten Fällen können Stellungnahmen ausnahmsweise schriftlich auf die folgende Art und Weise vorgebracht werden: Per Post an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, 50606 Köln; per Fax an 0221 147-2905 oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Scheidtweilerstraße 4, 50933 Köln.

Stellungnahmen der öffentlichen Stellen sollen über das Portal „Beteiligung NRW“ erfolgen (§ 13 Nr. 1 LPlG NRW).

Wichtige Hinweise für die Abgabe Ihrer Stellungnahme:

Die Regionalplanungsbehörde bittet darum, sofern möglich, die textliche Stellungnahme beim Beteiligungsportal NRW in das Inhaltsfeld einzutragen und nicht als PDF hochzuladen. Lagepläne bzw. Kartenausschnitte können als Anhang hochgeladen werden. Dies erleichtert die technische Weiterverarbeitung erheblich. Sollte die Stellungnahme über das Email-Postfach erfolgen, wird darum gebeten, falls möglich, die Stellungnahme als PDF-Dokument zu übersenden.

Stellungnahmen sollten möglichst unter Angabe des vollständigen Namens und der Anschrift des Stellungnehmenden abgegeben werden. Darüber hinaus sollten schriftliche Stellungnahmen in lesbarer Form abgegeben werden.

Um die Zuordnung zum jeweils relevanten Planinhalt zu erleichtern, bittet die Regionalplanungsbehörde darum, die Stellungnahme möglichst nach der in der Planunterlage genannten Gliederung zu strukturieren und, sofern sich die Stellungnahme auf einen Windenergiebereich bezieht, die entsprechende Flächenkennung mit anzugeben.

Es hat keine Auswirkungen, wenn die vorstehenden Bitten nicht beachtet werden. Alle fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen werden erfasst und ausgewertet.

Eine gesonderte Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahmen erfolgt nicht. Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren in die Abwägung durch den Regionalrat einbezogen. Durch Einsichtnahme in den Planentwurf und Abgabe von Stellungnahmen entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Bei Abgabe einer Stellungnahme werden die darin gemachten personenbezogenen Daten gespeichert und im Rahmen der Auswertung auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.

Bei Fragen zu den Möglichkeiten der Beteiligung, wenden Sie sich bitte telefonisch an die Regionalplanungsbehörde unter 0221/147-2038, 0221/147-3575 oder 0221/147-3516 oder per E-Mail an ErneuerbareEnergien@bezreg-koeln.nrw.de oder schriftlich an die Bezirksregierung Köln, 50606 Köln.

Der Landrat
Im Auftrag
gez.
Steiniger

Veröffentlichungsdatum: 20.01.2025