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DER ENTSCHEIDUNG IM IMMISSIONSSCHUTZRECHTLICHEN GENEHMIGUNGSVERFAHREN ÜBER DEN ANTRAG DER GEMEINDEWERKE NÜMBRECHT GMBH AUF ERRICHTUNG UND BETRIEB VON EINER WINDENERGIEANLAGE (NÜMBRECHT - HÖMEL)
Öffentliche Bekanntmachung
Das Unternehmen Gemeindewerke Nümbrecht GmbH, Schulstraße 4, 51588 Nümbrecht, hat mit ihrem Antrag vom 18.12.2024, eingegangen beim Oberbergischen Kreis am 19.12.2024 eine Genehmigung gemäß §§ 4, 6 und 19 i.V.m. § 10 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBL. I S. 1274) - in der zurzeit geltenden Fassung - in Verbindung mit §§ 1 und 2 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) und Nr. 1.6.2 des Anhangs I zu vorstehend genannter Verordnung, für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA 4) des Herstellers Enercon vom Typ E-175 EP5 mit einem Rotordurchmesser von 175 m, einer Nabenhöhe von 162 m und einer Nennleistung von 6.000 kW, auf dem nachstehend genannten Standort auf dem Gebiet der Gemeinde Nümbrecht beantragt.
Das Vorhaben ist nach § 4 BImSchG in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der 4. BImSchV und Nr. 1.6.2 des Anhangs I der 4. BImSchV immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig.
Zuständig für die Erteilung der Genehmigung ist nach § 1 der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) NRW i.V.m. Teil A der Anlage zur ZustVU NRW der Oberbergische Kreis – Der Landrat als Untere Immissionsschutzbehörde.
Der Bescheid vom 22.08.2025 enthält folgenden verfügenden Teil:
I. Tenor
Aufgrund von § 4 BImSchG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 BImSchG wird der Firma
Gemeindewerke Nümbrecht GmbH
Schulstraße 4
51588 Nümbrecht
auf ihren Antrag vom 18.12.2024, eingegangen am 19.12.2024 und zuletzt ergänzt am 22.05.2025 die Genehmigung erteilt in der Gemeinde Nümbrecht, Gemarkung Nümbrecht, Flur 31, Flurstück 144 (WEA 4)
eine Windenergieanlage (WEA) vom Typ Enercon E-175 EP5 mit einer installierten Leistung von 6.000 kW, einer Nabenhöhe von 162,0 m, einem Rotordurchmesser von 175,0 m und einer Gesamthöhe von 249,5 m (Ziffer 1.6.2 des Anhangs I der 4. BImSchV)
zu errichten und zu betreiben.
Die Gesamtanlage besteht zukünftig aus folgenden Einzelanlagen der 4. BImSchV:
- Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern und weniger als 20 Windenergieanlagen,
(Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV)
Die Genehmigung erstreckt sich auf eine Windenergieanlage mit folgenden Daten:
Standorte der Windenergieanlage:
WEA-Bezeichnung | UTM WGS Zone 32 | Geo (deg, min, sec)-WGS 84 | ||
Ost | Nord | Ost | Nord | |
WEA 4 | 32400057 | 5637687 | 7°34’45,33‘‘ | 50°52’55,93‘‘ |
Genehmigter Umfang der Anlage und ihr Betrieb:
Anlage | Typ / Leistung | Modus | Betriebszeit |
WEA 4 |
Enercon E-175 EP5 |
OM-0-0 | 06:00 bis 22:00 Uhr |
OM-0-0 | 22:00 bis 06:00 Uhr |
sowie den für die Errichtung der Anlage erforderlichen Kranaufstell-, Arbeits- und Lagerflächen.
Diese Genehmigung bezieht sich auf die Anlagengrundstücksparzellen sowie die in den Antragsunterlagen dargelegten Erschließungsmaßnahmen bis zum nächstgelegenen Hauptwirtschaftsweg (interne Zuwegung). Hierüber hinausgehende (externe) Erschließungsmaßnahmen (z.B. Straßen-/Wegebau), die weitere Netzanbindung und die Einspeisestelle in das Hochspannungsnetz werden von dieser Genehmigung nicht erfasst.
Gemäß § 13 BImSchG schließt diese Genehmigung die Baugenehmigung nach § 74 BauO NRW ein.
Die Zustimmung des Straßenbaulastträgers gemäß § 25 StrWG NRW wurde vom Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung Rhein-Berg, Außenstelle Köln erteilt.
§18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) steht der Errichtung der Bauwerke nicht entgegen.
Die Gemeinde Nümbrecht hat mit Schreiben vom 28.02.2025 ihr Einvernehmen gem. §36 Abs. 2 BauGB erteilt.
Der Bescheid ergeht unbeschadet weiterer behördlicher Entscheidungen, die nach § 13 BImSchG nicht von dieser Genehmigung eingeschlossen werden und unbeschadet der Rechte Dritter.
- Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Oberverwaltungsgericht NRW mit Sitz in Münster erhoben werden.
- Hinweise gemäß § 21a der 9. BImSchV i. V. m. § 10 Abs. 8 BImSchG
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bescheid mit Nebenbestimmungen, insbesondere Auflagen, versehen ist. Der Genehmigungsbescheid samt Begründung liegt vom 28.08.2025 bis 11.09.2025 (jeweils einschließlich) bei der Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises, Untere Immissionsschutzbehörde, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach während der Dienstzeiten: montags bis freitags 08:00 - 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 13:00 - 16:00 Uhr und donnerstags 13:00 - 17:30 Uhr zur Einsichtnahme aus.
Wichtiger Hinweis: Die Einsichtnahme ist nur nach telefonischer Terminabsprache möglich (telefonische Anmeldung und Möglichkeit einer individuellen Terminvereinbarung zur Einsichtnahme unter Tel. 02261 88 6727).
Dieser Bekanntmachungstext sowie der Genehmigungsbescheid samt Begründung sind auf der Internetseite des Oberbergischen Kreises, Der Landrat, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach unter Oberbergischer Kreis: Veröffentlichungen Windenergieanlagen einsehbar.
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.
Der Landrat
- Untere Immissionsschutzbehörde –
Im Auftrag
gez.
Freiberger