29.01.2002: Bestands- und Zukunftssicherung des Museums Schloss Homburg

Oberbergischer Kreis. Zum zweiten Mal tagte am 28.02.2002 der vom Kreis einberufene Lenkungsausschuss mit den Fachgutachtern zum Thema „Bestands- und Zukunftssicherung des Museum Schloss Homburg“.

In sachlicher Atmosphäre wurden Ergebnisse der bereits abgeschlossenen Expertenbefragungen und Bestandsaufnahmen erörtert. Auf zustimmendes Interesse stießen die ersten konzeptionelle Grundüberlegungen. Endgültige Ergebnisse sollen im März vorgelegt werden.

Nach den bisher oft in der Öffentlichkeit kontrovers diskutierten Entwicklungsvorstellungen zeichnet sich nun Verbindendes und Gemeinsames ab. „Voraussetzung für eine Entwicklung von Schloss Homburg“, so Gutachter Vermeulen, „sei der politische Mehrheitswille im Oberbergischen Kreis, den Standort museal und touristisch auszubauen.“ Nur so könnte Schloss Homburg zum Wahrzeichen für den ganzen Kreis werden, zum touristischen Anziehungspunkt für die Region, mehr als schon heute. Hierfür sollte auch der Nordkreis stärker durch Angebote auf Schloss Homburg angesprochen werden.
Die Ergebnisse des Untersuchungsbereichs zu Organisation und Wirtschaftlichkeit des Museums zeigen: mit vergleichsweise bescheidenen Mitteln und geringem Personal wird viel erreicht. Verbesserungsbedarf wird im Bereich der Kundenorientierung, der Depots und der Ausstellungsräumlichkeiten erkannt.

Damit bestätigen die Gutachter den diskutierten Investitionsbedarf. Sie raten aber dringend, keine optisch dominante Änderung an dem Schlossensemble anzustreben. Vielmehr soll jetzt nach Möglichkeiten gesucht werden, durch Um- und Anbauten, bzw. dezentrale Gebäudenutzungen den bestehenden Erweiterungsbedarf zu decken.
In der nächsten Sitzung sollen konkrete Maßnahmenvorschläge für die bestands- und zukunftssichernde Entwicklung von Schloss Homburg diskutiert werden. In der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Kultur und Weiterbildung am 04.02.2002 wird Herr Vermeulen von CULTURPLAN über den aktuellen Sachstand berichten.


Letzte Änderung: 29. Januar 2002